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Werden in einem Hafenauftrag mehr Packstücke angemeldet als in der Ausfuhranmeldung aufgeführt wurden, sieht AES keine Möglichkeit vor, um die Differenz (Mehrmenge) mit einer existierenden MRN anzumelden. |
Info |
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Die Mehrmenge muss über ein separates Ausfuhrverfahren mit einer neuen MRN abgewickelt werden. |
Mehrmengen sind nicht erlaubt und können nicht verfügt werden!
Zollbeschau
Sollte der Zoll einige Packstücke zwecks Beschau öffnen, muss die Sendung in dieselbe Anzahl Packstücke wieder verpackt werden.
Beispiel: |
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Quelle: ZAPP meets AES, Seite 11. (Siehe Quellennachweis Kapitel 10)
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