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In dieser Maske haben Sie die Möglichkeit, Ihre Teilnahme am vereinfachten Verfahren als zugelassener Versender oder am Standardverfahren zu wählen.


Im Folgenden wird die Erstellung eines Versandbegleitscheins unter Verwendung des vereinfachten Verfahrens für zugelassene Versender erläutert.


Ein zugelassener Versender hat die Befugnis, die Ware direkt an den Empfänger (die Bestimmungszollstelle oder den zugelassenen Empfänger) zu liefern, ohne sie zuvor an einer Abgangszollstelle physisch zu gestellen.

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Inhaltsverzeichnis

Table of Contents
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Vereinfachtes Verfahren

Im FeldArt der Versandanmeldung wählen Sie entweder die Option 10 oder 11.
→ Eine Vorbelegung kann über die Stammdaten NCTS in Firmenstamm in ZOLL erfolgen.

Im Anschluss daran, füllen Sie bitte alle erforderlichen Felder aus, die farblich hervorgehoben sind.

Die Pflichtfelder können sich abhängig von Ihren Eingaben ändern.

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Sicherheit vorbelegen

Wird ein neuer Versandantrag angelegt, wird die in der Adresse des Verfahrensinhabers (Stammdaten ADRESSEN → Reiter Zoll Unterreiter NCTS Sicherheiten) hinterlegte Sicherheit vorbelegt.

Sind mehrere Sicherheiten hinterlegt, öffnet sich ein Auswahlfenster und die Sicherheit kann manuell in den Antrag übernommen werden. 

Felderläuterungen

Feld

Beschreibung

Anzahl Positionen

Gesamtanzahl der eingetragenen Positionen 

Gesamt-Rohmasse

Gesamt-Rohmasse der Sammelsendung

Anz. Packstücke

Gesamtanzahl der erfassten Packstücke

Anz. Verschlüsse

Gesamtanzahl der erfassten Siegel

Transport in Container

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Kennzeichen, ob die Ware im Container befördert wird.

  • Das Kennzeichen wird automatisch gesetzt, wenn Containernummern in der Transportausrüstung erfasst werden.

Art der Anmeldung

Wählen Sie die Art der Anmeldung aus der Codeliste S0231:

  • T-  Mischsendung mit T1 und T2 Waren

  • T1 - Warenbeförderung im externen Versandverfahren

  • T2 - Warenbeförderung im internen Versandverfahren

  • T2F - Warenbeförderung im internen Versandverfahren zwischen unterschiedlichen Steuergebieten

  • TIR - Carnet TIR

Art der Versandanmeldung

Wählen Sie die Art der Versandanmeldung aus der Codeliste A0114:

  • 00 Normalverfahren

  • 10 Vereinfachtes Verfahren ohne Verwendung besonderer Verschlüsse

  • 11 Vereinfachtes Verfahren mit Verwendung besonderer Verschlüsse. 

Panel
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Für das Verfahren 11 benötigen Sie zusätzlich eine Bewilligung für besondere Verschlüsse.
Die Angabe von Verschlüssen innerhalb der Transportausrüstung ist in diesem Fall verpflichtend.

Datum der Wiedergestellung

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Der zugelassene Versender muss ein Datum angeben, zu welchem spätestens die Wiedergestellung der Ware beim Empfänger erfolgt (Datum der Wiedergestellung).

Eine Vorbelegung kann über die Stammdaten NCTS in Firmenstamm erfolgen (Tagesdatum +n Tage).

Kennzeichen SumA-Sicherheit

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Wählen Sie, ob die Versandanmeldung Daten der summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung enthält.

Abhängig von dem gewählten Code, sind weitere Angaben in der Versandanmeldung erforderlich, u.a. Verkehrszweig an der Grenze, Ausgangszollstelle, Beförderungsroute. 

Wird der Code 2 oder 3 angegeben, bedeutet das, dass Sie in dieser Versandanmeldung die Sicherheitsdaten (Daten der summarischen Ausgangsanmeldung) anmelden.

Damit erfolgt die Vorabanmeldung mittels Versandanmeldung und es ist keine weitere Vorabanmeldung , z.B. in Form der ASumA, abzugeben.

Die Abgabe einer Vorabanmeldung (z.B. mittels einer Versandanmeldung mit Sicherheitsdaten (Code "2" oder "3") oder mittels einer ASumA) ist grundsätzlich immer erforderlich, wenn Waren aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden sollen.

Lesen Sie hierzu auch die ATLAS-Info 0518/23.

https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Teilnehmerinformationen/teilnehmerinformationen_node.html

Der Wert „0“ ist grundsätzlich immer dann anzumelden, wenn der Versandvorgang in der europäischen Sicherheitszone beginnt und in der europäischen Sicherheitszone enden soll, ohne dass die Warensendung diese Zone zwischenzeitlich verlässt. In diesem Fall ist weder die Abgabe einer summarischen Eingangs- noch Ausgangsanmeldung erforderlich.

Die europäische Sicherheitszone setzt sich aus dem Zollgebiet der Union (gem. Art. 4 UZK) sowie der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen zusammen. Bei einem Versandverfahren in die Schweiz melden Sie daher nicht den Wert „2“, sondern den Wert „0“.

Hinweis: Geben Sie die summarischen Ausgangsanmeldungen bzw. Eingangsanmeldungen separat – losgelöst von der Versandanmeldung – ab, können Sie auch in einer Versandanmeldung, die aus der europäischen Sicherheitszone aus- oder (wieder)eingeführt wird, den Wert „0“ melden.

Sobald die Warensendung jedoch aus der europäischen Sicherheitszone ausgeführt oder (wieder)eingeführt werden soll, kommen – je nach Fallkonstellation – die Werte „1“, „2“ oder „3“ in Betracht, da in diesem Fall die Abgabe einer summarischen Eingangs- bzw. Ausgangsanmeldung erforderlich ist.

Sobald die Werte „2“ oder „3“ gewählt werden, ist die Angabe einer vorgesehenen Ausgangszollstelle im Versandverfahren für jeden Grenzübertritt erforderlich. Die aktuell zulässigen Zollstellen ergeben sich aus der Codeliste C0175.

Verkehrszweig an der Grenze

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Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebietes der Union überschritten wird.

Reduzierter Datensatz

Wenn die Beförderung über den Seeweg oder Luftweg erfolgt und Sie eine Versandanmeldung mit einem reduzierten Datensatz erfassen möchten, aktivieren Sie die Checkbox.

  • Im Feld Grenze Verkehrszweig muss in diesem Fall den Wert 1, 4 oder 8 erfasst werden.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall zusätzlich eine Bewilligung für einen reduzierten Datensatz benötigen.

Verbindliche Beförderungsroute

Wenn es sich um eine vorgegebene verbindliche Beförderungsroute handelt, aktivieren Sie die Checkbox.

Die Checkbox darf nur aktiviert werden, wenn im Feld Sicherheit der Wert 0 ausgewählt wurde.

Versendungsland

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Ländercode des Versendungslandes

Bestimmungsland

Ländercode des Bestimmungslandes

VBD automatisch weiterleiten an

Nach Erhalt der Überlassung, kann eine Statusnachricht inklusive Versandbegleitdokument per Mail versendet werden. Link

Inhaber des Verfahrens

Adresse des Inhabers des Zollverfahrens und der Bewilligung/Bürgschaft.

Beim TIR-Verfahren ist der Carnet-TIR-Inhaber der Inhaber des Versandverfahrens.

ID Carnet-TIR-Inhaber

!!

Carnet-TIR-Nummer

Wenn Sie ein Carnet TIR erfassen, geben Sie die Carnet TIR-Heftnummer ein. 

Vertreter

Art der Ortsbestimmung

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Das Feld wird abhängig vom Wert im Feld Art der Versandanmeldung automatisch gefüllt.

  • Im Normalverfahren wird der Wert V - Zollstelle ausgewählt,

  • im vereinfachten Verfahren der Wert Y - Bewilligung.

Art des Warenortes

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Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden.
Das Feld wird abhängig vom Wert im Feld Art der Versandanmeldung automatisch gefüllt.

  • Im Normalverfahren wird der Wert A - Bestimmter Ort ausgewählt,

  • im vereinfachten Verfahren der Wert B - Bewilligter Ort.

Kennung Warenort

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Die zugelassenen Warenorte werden, gemäß eingetragener Bewilligung, aus den StammdatenBewilligungen angeboten, wenn im Feld Art der Ortsbestimmung der Wert Y - Bewilligung eingetragen ist.

Gibt es nur einen Eintrag, wird die Kennung Warenort direkt vorbelegt.

  • Eine manuelle Eingabe des Warenortschlüssels ist ebenso möglich. Format: AB01 

  • Per Doppelklick oder F2-Taste kann eine Suche nach Warenorten aufgerufen werden. 

Ansprechpartner, Telefon,
E-Mail

Beauftragter Sachbearbeiter für die Betreuung des Warenortes.

Abgangszollstelle

Dienststelle, die als Abgangszollstelle für diesen Versandvorgang zuständig ist.

Bestimmungszollstelle

Dienststelle, die als Bestimmungszollstelle für diesen Versandvorgang vorgesehen ist.

Bewilligungen

Sind Bewilligungen und zugelassene Warenorte, wie im Stammdatenprogramm Bewilligungen erläutert hinterlegt, werden diese - abhängig von der Art der Versandanmeldung -  im Versandantrag vorbelegt:

Art der Versandanmeldung

Bewilligung aus Adresse Inhaber des Verfahrens

10 – Vereinfachtes Verfahren ohne Verwendung besonderer Verschlüsse

C521 – Zugelassener Versender

11 – Vereinfachtes Verfahren mit Verwendung besonderer Verschlüsse

C521 – Zugelassener Versender +

C523 – Besondere Verschlüsse

Kennzeichen Reduzierter Datensatz ist gesetzt

C524 – Reduzierter Datensatz + C521 + ggf. C523

Angaben zu den Bewilligungen für den zugelassenen Versender, den Bewilligten für die Abgabe einer Versandanmeldung mit reduziertem Datensatz oder den Bewilligten für die Verwendung besonderer Verschlüsse.

Die Bewilligungen werden initial bei Anlage eines Versandantrags aus der Adresse Inhaber des Verfahrens vorbelegt.

Wird die Adresse Inhaber des Verfahrens geändert, werden die Bewilligungen aus der neu eingetragenen Adresse ermittelt und zuvor eingetragene Werte überschrieben.

Durchgangszollstelle

Gestellungsdatum/ Gestellungszeit

Dienststelle, die als Durchgangszollstelle für diesen Versandvorgang vorgesehen ist.

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