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Das Bestätigungsverfahren ermöglicht deutschen Unternehmer*innen die Prüfung, ob zum Zeitpunkt der Leistungserbringung die Lieferung oder sonstige Leistung an ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat registriertes Unternehmen erbracht wird. Für die Prüfung, ob die USt.-Id.Nr. zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültig ist, stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine XML-RPC-Schnittstelle zur Verfügung. Wird eine Anmeldung im Freien Verkehr im Verfahren 42 oder 63 vorgenommen, folgt auf die Einfuhr eine steuerbefreiende Lieferung in einen anderen EU-Mitgliedstaat. Im Bereich ATLAS, Verfahren Freier Verkehr, ist es im Zollverfahren 42 bzw. 63 möglich, aus dem Zollantrag heraus die Prüfung auf Gültigkeit der USt.-Id.Nr. anzustoßen. |
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Inhaltsverzeichnis
Table of Contents | ||||||||||||
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Stammdaten
Reiter Zoll in ADRESSEN → Unterreiter allgemein
Weiterführende Seiten
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Ablauf der manuellen Prüfung
Durch Eintragen des Verfahrenscode 42 bzw. 63 im Zollantrag Freier Verkehr, wird die Datengruppe zur Erfassung der Steuerlichen Verweise in der Erfassungsmaske eingeblendet.
Über Klick auf den Button BZSt wird die Schnittstelle angestoßen und eine Anfrage per XML gesendet.
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Beschreibung | TMS-Feld Erfassungsmaske Freier Verkehr | Pflichtangabe |
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Ihre deutsche USt.-Id.Nr. | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR1 oder FR3 → UST-ID / Kennnummer | X |
Anzufragende ausländische USt.-Id.Nr. | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → UST-ID / Kennnummer | X |
Name der anzufragenden Firma einschl. Rechtsform | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → Name | X |
Ort der anzufragenden Firma | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → Ort | X |
PLZ der anzufragenden Firma | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → PLZ | |
Straße der anzufragenden Firma | Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → Strasse |
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Validierungsergebnis anzeigen
Das Ergebnis wird im Antrag dargestellt.
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Eine Prüfung der USt.-Id.-Angaben beim Prüfen/Senden des Antrags in der Übersicht erfolgt nicht. Ebenso wird nicht geprüft, ob bereits eine Prüfung stattgefunden hat. |
Statuscodes
Folgende Werte sind für die Parameter Name, Ort, PLZ und Straße als Ergebnis möglich:
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Technischer Hinweis des BZStIhre Bestätigungsabfrage läuft über das Internet und damit mehr oder weniger - von der Auslastung des Netzes und von den benutzen Verbindungen abhängig - schnell zum Bundeszentralamt für Steuern. Hier wird Ihre Anfrage maschinell bearbeitet und geprüft, ob alle Angaben richtig sind. Ist dies der Fall, wird Ihre Anfrage über eine Netzwerkverbindung an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat weitergeleitet. Dort wird eine weitere maschinelle Verarbeitung angestoßen und die Antwort zum Bundeszentralamt für Steuern zurückgesandt. Hier wird diese Antwort aufbereitet und zurück zu Ihnen geschickt. Die Antwort auf eine von Ihnen gestartete, gültige Abfrage kann also, in Abhängigkeit von Ihrer Internetanbindung und der Antwortzeit des entsprechenden Mitgliedstaates, zwischen einigen Sekunden und mehreren Minuten dauern. |
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