In den Stammdaten ZOLL →  FIRMENSTAMM → FREIER VERKEHR, ECS und NCTS kann eine Prüfung auf eine vorliegende Zollvollmacht aktiviert werden.


Inhaltsverzeichnis


In den Stammdaten ADRESSEN → Reiter ZollAllgemein können Sie pro Kunde im Feld Zollvollmacht hinterlegen, ob eine Zollvollmacht vorliegt.

In den verschiedenen Verfahren erfolgt die Prüfung für die Adressen auf Kopfebene wie folgt.

Freier Verkehr

Bei Neuanlage des Antrags wird geprüft, ob in der Adresse des Zollanmelders die Checkbox für Zollvollmacht gesetzt ist.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen Zollanmelder bzw. Empfängeradresse sowie das Kennzeichen Anmelder ist Empfänger geändert werden.

Ebenso beim Kopieren von Anträgen.

AES

Bei Neuanlage des Antrags wird geprüft, ob in der Adresse des Ausführers bzw. Anmelders die Checkbox für Zollvollmacht gesetzt ist.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen Ausführers bzw. Anmelders sowie die Beteiligtenkonstellation geändert werden.

Ebenso beim Kopieren von Anträgen.

NCTS

Bei Neuanlage des Antrags wird zuerst geprüft, um welchen Auftragsbereich es sich handelt.

Ist der Haken Zollvollmacht in der Adresse nicht gesetzt, erscheint eine Hinweismeldung Achtung: Es liegt keine Zollvollmacht vor.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen geändert werden sowie beim Kopieren von Anträgen.