Ausländische USt.-Id.-Nummern im Zollverfahren 42 und 63 prüfen (REST-API)

Ausländische USt.-Id.-Nummern im Zollverfahren 42 und 63 prüfen (REST-API)


Inhaltsverzeichnis

Stammdaten

Weiterführende Seiten


Ablauf der manuellen Prüfung

Durch Eintragen des Verfahrenscode 42 bzw. 63 im Zollantrag Freier Verkehr, wird die Datengruppe zur Erfassung der Steuerlichen Verweise in der Erfassungsmaske eingeblendet.

Über Klick auf den Button BZSt wird die Schnittstelle angestoßen und eine Anfrage per XML gesendet.

Die URL für die Anfrage ist in der Datenbank hinterlegt:

urlko_t.type_mc = USTIDVAL
urlpo_t.schluessel_mc = URL
urlpo_t.wert = https://api.evatr.vies.bzst.de/app/v1/abfrage

Das ist auch der Default-Wert, sofern es in den Stammdaten keinen Eintrag gibt.

Es handelt sich um die qualifizierte Bestätigungsanfrage mit Anforderung einer Bestätigungsmitteilung.

 

Der Button BZSt zum Auslösen der Prüfung befindet sich in der Überschriftenzeile der Felder für die steuerlichen Verweise.

Das Prüfergebnis wird in der Spalte BZSt neben der UST-ID angezeigt.

Es werden die Daten wie folgt aus dem Antrag übermittelt: 

Die Prüfung berücksichtigt den erfassten Funktionscode FR2 (Erwerber).

Als eigene deutsche UST-ID wird der Code FR1 oder FR3 herangezogen.

Beschreibung    

TMS-Feld Erfassungsmaske Freier Verkehr

Pflichtangabe

Beschreibung    

TMS-Feld Erfassungsmaske Freier Verkehr

Pflichtangabe

Ihre deutsche USt.-Id.Nr.

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR1 oder FR3 →  UST-ID / Kennnummer

X

Anzufragende ausländische USt.-Id.Nr.

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 →  UST-ID / Kennnummer

X

Name der anzufragenden Firma einschl. Rechtsform

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2  → Name

X

Ort der anzufragenden Firma

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2  → Ort

X

PLZ der anzufragenden Firma

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → PLZ



Straße der anzufragenden Firma

Kopfdaten → Feldgruppe Steuerliche Verweise → Code FR2 → Strasse



image2022-12-19_9-2-24-20240326-102527.png

Validierungsergebnis anzeigen

Das Ergebnis wird im Antrag dargestellt.

Aus der Rückmeldung wird der Statuscode ausgelesen und in Form eines Icon neben dem Feld der Erwerber USt.-Id. angezeigt:

image2022-1-26_12-23-32-20240326-102544.png

 

Grünes Häkchen

positives Ergebnis (USt.-Id.Nr. ist gültig)
Statuscode evatr-0000

image2022-1-26_12-22-32-20240326-102555.png

 

Gelbes Häkchen

 bei Status evatr-0003 und evatr-2008

image2022-1-26_12-21-29-20240326-102603.png

 

Rotes Kreuz

alle anderen Statuscodes

Die technische Rückmeldung wird in der eAkte der Position mit der Referenz CSFILE und CSBEZUGSNR gespeichert, um auf den jeweiligen Zollantrag referenzieren zu können.

CargoSoft legt hierfür automatisch das Formular USTIDVAL - Validierungsergebnis UST-ID beim BZSt – , inklusive der Standard-Formularkategorie USTIDVAL, an.

Dadurch können kundenindividuell 
•    Formularkategorie
•    Dateiregel für die eAkte

vorgegeben werden.

Zusätzlich erfolgt ein Eintrag im SYStem Log (Auftragsreiter Info) der Position mit Angabe zu User, Datum, Uhrzeit und Status mit Langtext gem. Statuscode.

 

Eine Prüfung der USt.-Id.-Angaben beim Prüfen/Senden des Antrags in der Übersicht erfolgt nicht.

Ebenso wird nicht geprüft, ob bereits eine Prüfung stattgefunden hat.

Statuscodes

Status

Kategorie

HTTP-Code

Feld

Meldung

Status

Kategorie

HTTP-Code

Feld

Meldung

evatr-0000

Ergebnis

200

Die angefragte USt-IdNr. ist zum Anfragezeitpunkt gültig.

evatr-0001

Hinweis

datenschutz

Bitte bestätigen Sie den Datenschutzhinweis.

evatr-0002

Hinweis

400

angefragteUstid

Mindestens eins der Pflichtfelder ist nicht besetzt.

evatr-0003

Hinweis

400

firmenname,ort

USt-IdNr. gültig, aber Pflichtfelder für qualifizierte Anfrage fehlen.

evatr-0004

Fehler

400

anfragendeUstid

DE USt-IdNr. syntaktisch falsch (Erzeugungsschema).

evatr-0005

Fehler

400

angefragteUstid

Angefragte USt-IdNr. syntaktisch falsch.

evatr-0006

Hinweis

403

anfragendeUstid

DE USt-IdNr. nicht berechtigt, DE USt-IdNr. anzufragen.

evatr-0007

Hinweis

403

Fehlerhafter Aufruf.

evatr-0008

Hinweis

403

Maximale Anzahl qualifizierter Anfragen erreicht.

evatr-0011

Fehler

503

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-0012

Fehler

400

angefragteUstid

USt-IdNr. passt nicht ins Erzeugungsschema.

evatr-0013

Fehler

503

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-1001

Fehler

503

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-1002

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-1003

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-1004

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-2001

Hinweis

404

angefragteUstid

USt-IdNr. nicht vergeben.

evatr-2002

Hinweis

200

angefragteUstid

Noch nicht gültig (gültig ab Datum „gueltigAb“).

evatr-2003

Fehler

400

angefragteUstid

Länderkennzeichen ungültig.

evatr-2004

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-2005

Fehler

404

anfragendeUstid

Eigene DE USt-IdNr. nicht gültig.

evatr-2006

Hinweis

200

angefragteUstid

War gültig im Zeitraum „gueltigAb“ bis „gueltigBis“.

evatr-2007

Fehler

500

Fehler bei Verarbeitung aus EU-Mitgliedstaat.

evatr-2008

Hinweis

200

USt-IdNr. gültig, aber Besonderheit bei qualifizierter Anfrage.

evatr-2011

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

evatr-3011

Fehler

500

Verarbeitung derzeit nicht möglich.

Technischer Hinweis des BZSt

Ihre Bestätigungsabfrage läuft über das Internet und damit mehr oder weniger - von der Auslastung des Netzes und von den benutzen Verbindungen abhängig - schnell zum Bundeszentralamt für Steuern. Hier wird Ihre Anfrage maschinell bearbeitet und geprüft, ob alle Angaben richtig sind.

Ist dies der Fall, wird Ihre Anfrage über eine Netzwerkverbindung an den jeweiligen EU-Mitgliedstaat weitergeleitet. Dort wird eine weitere maschinelle Verarbeitung angestoßen und die Antwort zum Bundeszentralamt für Steuern zurückgesandt. Hier wird diese Antwort aufbereitet und zurück zu Ihnen geschickt.

Die Antwort auf eine von Ihnen gestartete, gültige Abfrage kann also, in Abhängigkeit von Ihrer Internetanbindung und der Antwortzeit des entsprechenden Mitgliedstaates, zwischen einigen Sekunden und mehreren Minuten dauern.