Reiter Kopfdaten in Ausfuhr - AES
Wichtig: Mit der Einführung von AES 3.0 hat sich die Codeliste für das Feld Art der Ausfuhranmeldung geändert. Eine vollständige Liste finden Sie hier.
Stammdaten
Unterreiter AES in Zoll in ADRESSEN: Ausfuhrstelle
Füllen Sie die Felder des Reiters Kopfdaten.
Die Pflichtfelder können sich abhängig von Ihren Eingaben ändern. Abhängig von der Anmeldeart müssen unterschiedliche Felder gefüllt werden.
Feld | Beschreibung |
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Anzahl Positionen | Gesamtanzahl der eingetragenen Positionen |
Gesamt-Rohmasse | Gesamt-Rohmasse der Sendung |
Transport in Container | Kennzeichen, ob die Ware im Container befördert wird. Das Kennzeichen wird automatisch gesetzt, wenn Containernummern in der Transportausrüstung erfasst werden. |
Art der Anmeldung | Wählen Sie die Art der Ausfuhr. |
Art der Ausfuhranmeldung | Auswahl der Art der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren, beispielsweise 00000100 (Normalverfahren) oder 00001300 (zugelassener Ausführer). Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen: https://cargosoft.atlassian.net/x/nYU6Bg. |
Ausfuhrzollstelle | Zollstelle, die als Ausfuhrzollstelle für die Anmeldung zuständig ist. Abhängig von der eingetragenen Warenortkennung wird die Ausfuhrzollstelle vorbelegt.
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Vorg. Ausgangszollstelle | Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist. |
Gestellungsfrist Beginn | Anfang des geplanten Zeitraums für die Gestellung und/oder das Verpacken und Verladen. |
Gestellungsfrist Ende | Ende des geplanten Zeitraums für das Verpacken und Verladen. |
Ausfuhrzollstelle eAM | Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung zuständig ist. |
Zeitpunkt der Anmeldung | Zeitpunkt der Erstellung des Ausfuhrdokumentes. Der Zeitpunkt wird vom System vorbelegt. |
Ausfuhrland | Tatsächlicher Ausfuhrmitgliedstaat. |
Bestimmungsland | Land, für das die Waren letztendlich bestimmt sind. |
Kennzeichen SumA-Sicherheit | Mit dem Kennzeichen melden Sie verpflichtend an, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten enthält: Die Angabe ist fast allen Ausfuhren Pflicht, daher wird im Standard der Wert 2 vorbelegt.
Eine separate ASumA (ATLAS-EAS) ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt. |
ABD/AGV automatisch weiterleiten an | Empfänger-E-Mail-Adresse, an die das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) bzw. der Ausgangsvermerk (AGV) gesendet wird.
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Beteiligten-Konstellation | Das Beteiligtenverhältnis stellt die Beziehungen zwischen außenwirtschaftsrechtlichem Ausführer, Versender, Beförderer und Lieferkettenbeteiligten in den verschiedenen Möglichkeiten
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Ausführer | Adresse des (zollrechtlichen) Ausführers der Ware. Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 2. Stelle (Ausführer lässt sich indirekt vertreten, Beispiel 0101) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld. Im Regelfall sind der zollrechtliche und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer identisch. |
Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer | Adresse des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers der Ware. Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer als Vertragspartner des Empfängers in einem Drittland. Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 1. Stelle (Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer ist nicht zollrechtlicher Ausführer, Beispiel 1100) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld. Im Regelfall sind der zollrechtliche und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer identisch. |
Anmelder | Adresse des Anmelders des Ausfuhrdokumentes.
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Vertreter des Anmelders | Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders. |
Subunternehmer | Adresse des in der Ausfuhranmeldung angegebenen Subunternehmers des Anmelders. Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 4. Stelle (Ausführer beauftragt Subunternehmer, Beispiel 0111) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld. |
Beförderer | Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung. Der Beförderer (Spediteur) als neuer Beteiligter ist nun verpflichtend anzumelden, wenn dieser vom fachlichen Ersteller abweicht.
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Versender | Der Versender ist der Beteiligte, der die Ware gemäß dem Beförderungsvertrag versendet. Er muss nur angegeben werden, wenn die Anmeldung Daten einer Summarischen Ausgangsmeldung enthält (Kennzeichen SumA-Sicherheit 2), er von allen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller bekannt ist. |
Empfänger | Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden. |
Art des Geschäfts | In diesem Datenfeld ist die Art des Geschäfts (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) mit der Schlüsselnummer entsprechend anzugeben.
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Lieferbedingung | Klauseln des Geschäftsvertrages mit Angaben zu den Lieferbedingungen.
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UN/LOCODE | |
Ort, Land | |
Text | |
Rechnungspreis, Währung | In Rechnung gestellter Betrag aller angegebenen Waren. |
Verkehrszweig Inland | Verkehrszweig des Beförderungsmittels innerhalb des Zollgebietes der Union. |
Verkehrszweig Grenze | Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird. |
Beförderungsmittel an der Grenze | Beförderungsmittel, mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird. |
Kennzeichen |
Ist vor der Ausfuhr das Kennzeichen noch nicht bekannt, kann das mutmaßliche Kennzeichen angeben werden. Ist auch dieses nicht bekannt, kann die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) eingetragen werden. Beispiel: Angabe LKW im Landstraßenverkehr. |
Staatszugehörigkeit |