Reiter Kopfdaten in Ausfuhr - AES

Wichtig: Mit der Einführung von AES 3.0 hat sich die Codeliste für das Feld Art der Ausfuhranmeldung geändert. Eine vollständige Liste finden Sie hier


Stammdaten


Füllen Sie die Felder des Reiters Kopfdaten.

Die Pflichtfelder können sich abhängig von Ihren Eingaben ändern. Abhängig von der Anmeldeart müssen unterschiedliche Felder gefüllt werden.

image-2023-9-22_16-4-48-20240326-081816.png

Feld

Beschreibung

Feld

Beschreibung

Anzahl Positionen

Gesamtanzahl der eingetragenen Positionen 

Gesamt-Rohmasse

Gesamt-Rohmasse der Sendung

Transport in Container

Kennzeichen, ob die Ware im Container befördert wird.

Das Kennzeichen wird automatisch gesetzt, wenn Containernummern in der Transportausrüstung erfasst werden.

Art der Anmeldung

Wählen Sie die Art der Ausfuhr.



Art der Ausfuhranmeldung

Auswahl der Art der Anmeldung zum Ausfuhrverfahren, beispielsweise 00000100 (Normalverfahren) oder 00001300 (zugelassener Ausführer).

Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen: https://cargosoft.atlassian.net/x/nYU6Bg.

Ausfuhrzollstelle

Zollstelle, die als Ausfuhrzollstelle für die Anmeldung zuständig ist.
Im vereinfachten Verfahren (ZA) ist die Dienststellennummer der Zollstelle anzugeben, die in der Bewilligung benannt wurde.

Abhängig von der eingetragenen Warenortkennung wird die Ausfuhrzollstelle vorbelegt.

  • Ist als Art der Ortsbestimmung Z erfasst, wird die Ausfuhrzollstelle aus der Adresse des eingetragenen Warenortes ermittelt (Adresstammdaten → Reiter ZollUnterreiter AESFeld Ausfuhrstelle).

Vorg. Ausgangszollstelle

Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist.

Gestellungsfrist Beginn

Anfang des geplanten Zeitraums für die Gestellung und/oder das Verpacken und Verladen.

Gestellungsfrist Ende

Ende des geplanten Zeitraums für das Verpacken und Verladen.

Ausfuhrzollstelle eAM

Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung zuständig ist.

Zeitpunkt der Anmeldung

Zeitpunkt der Erstellung des Ausfuhrdokumentes.

Der Zeitpunkt wird vom System vorbelegt. 

Ausfuhrland

Tatsächlicher Ausfuhrmitgliedstaat.

Bestimmungsland

Land, für das die Waren letztendlich bestimmt sind.

Kennzeichen SumA-Sicherheit

Mit dem Kennzeichen melden Sie verpflichtend an, ob die Ausfuhranmeldung alle sicherheitsrelevanten Daten enthält:

Die Angabe ist fast allen Ausfuhren Pflicht, daher wird im Standard der Wert 2 vorbelegt.

  • Lediglich bei der Art der Anmeldung CO ist der Wert 0 zulässig.

 Eine separate ASumA (ATLAS-EAS) ist grundsätzlich immer dann abzugeben, wenn Waren (auch vorübergehend) aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden und keine Zollanmeldung oder Wiederausfuhranmeldung mit den sicherheitsrelevanten Daten vorliegt.

ABD/AGV automatisch weiterleiten an

Empfänger-E-Mail-Adresse, an die das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) bzw. der Ausgangsvermerk (AGV) gesendet wird.

  • Um das ABD senden zu können, ist eine Stammdatenkonfiguration erforderlich.

  • Sie können mehrere E-Mail-Adressen kommasepariert erfassen.

Beteiligten-Konstellation

Das Beteiligtenverhältnis stellt die Beziehungen zwischen außenwirtschaftsrechtlichem Ausführer, Versender, Beförderer und Lieferkettenbeteiligten in den verschiedenen Möglichkeiten
von Vertretungs- und Subunternehmer-Verhältnissen dar.
Die Werte 0001 und 0101 sind unzulässig, wenn als Art der Ausfuhranmeldung 00001300 oder 00001310 (vereinfachtes Verfahren ZA) angegeben wird.

Ausführer

Adresse des (zollrechtlichen) Ausführers der Ware.

Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 2. Stelle (Ausführer lässt sich indirekt vertreten, Beispiel 0101) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld.

Im Regelfall sind der zollrechtliche und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer identisch.
Wenn dies nicht der Fall ist, wählen Sie im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 1. Stelle und füllen Sie die Felder Ausführer und Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer. 

Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer

Adresse des außenwirtschaftsrechtlichen Ausführers der Ware.

Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer als Vertragspartner des Empfängers in einem Drittland.

Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 1. Stelle (Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer ist nicht zollrechtlicher Ausführer, Beispiel 1100) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld.

Im Regelfall sind der zollrechtliche und der außenwirtschaftsrechtliche Ausführer identisch.
Wenn dies nicht der Fall ist, wählen Sie im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 1. Stelle und füllen Sie die Felder Ausführer und Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer.

Anmelder

Adresse des Anmelders des Ausfuhrdokumentes.

  • Der Anmelder ist das Unternehmen, das die Ware elektronisch beim zuständigen Zollamt anmeldet.

  • Er ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich.

  • Der Anmelder kann sich auch vertreten lassen.

Vertreter des Anmelders

Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders.

Subunternehmer

Adresse des in der Ausfuhranmeldung angegebenen Subunternehmers des Anmelders.

Wenn im Feld Beteiligtenverhältnis ein Wert mit einer 1 an der 4. Stelle (Ausführer beauftragt Subunternehmer, Beispiel 0111) ausgewählt wurde, füllen Sie das Feld.

Beförderer

Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist.

Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung.

Der Beförderer (Spediteur) als neuer Beteiligter ist nun verpflichtend anzumelden, wenn dieser vom fachlichen Ersteller abweicht.

  • Ist der Beförderer nicht bekannt, kann der mutmaßliche Beförderer angegeben werden.

  • Auch bei einem mutmaßlichen Beförderer muss eine gültige EORI des Beförderers angegeben werden.

  • Wird kein Beförderer angegeben, gilt der Anmelder als Beförderer.

Versender

Der Versender ist der Beteiligte, der die Ware gemäß dem Beförderungsvertrag versendet.

Er muss nur angegeben werden, wenn die Anmeldung Daten einer Summarischen Ausgangsmeldung enthält (Kennzeichen SumA-Sicherheit 2), er von allen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller bekannt ist.

Empfänger

Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden.

Art des Geschäfts

In diesem Datenfeld ist die Art des Geschäfts (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrages ersichtlich werden) mit der Schlüsselnummer entsprechend anzugeben.

  • Wenn die Art des Geschäftes für alle Warenpositionen gleich ist, füllen Sie das Feld auf Kopfebene.

  • Wenn die Art des Geschäftes für die Warenpositionen unterschiedlich ist, füllen Sie das Feld für jede Position.

Lieferbedingung

Klauseln des Geschäftsvertrages mit Angaben zu den Lieferbedingungen.

  • Wenn die Lieferbedingung für alle Warenpositionen gleich ist, füllen Sie das Feld auf Kopfebene.

  • Wenn die Lieferbedingung für alle Warenpositionen unterschiedlich ist, füllen Sie das Feld pro Position.

UN/LOCODE



Ort, Land



Text



Rechnungspreis, Währung

In Rechnung gestellter Betrag aller angegebenen Waren.

Verkehrszweig Inland

Verkehrszweig des Beförderungsmittels innerhalb des Zollgebietes der Union.

Verkehrszweig Grenze

Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.

Beförderungsmittel an der Grenze

Beförderungsmittel, mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.

Kennzeichen

  • Schiffe, die eine IMO-Ship-Identification-Number oder eine European-Vessel-Identification-Number haben, müssen Sie mit dieser Nummer anmelden, andere mit ihrem Namen.

  • Flugzeuge melden Sie mit einer Registriernummer oder mit der IATA-Flugnummer.

  • Im Eisenbahnverkehr reicht vorerst nur eine Waggon- oder Zugnummer.

  • Im Straßenverkehr müssen Sie das KFZ-Kennzeichen der Zugmaschine und etwaiger Anhänger angeben.

Ist vor der Ausfuhr das Kennzeichen noch nicht bekannt, kann das mutmaßliche Kennzeichen angeben werden. Ist auch dieses nicht bekannt, kann die Art des Beförderungsmittels (in Großbuchstaben) eingetragen werden.

Beispiel: Angabe LKW im Landstraßenverkehr.

Staatszugehörigkeit