Bei Containerverladungen besteht die Verfügung nur aus einem Auftrag.
Das Anliefern und Absetzen auf Schiff ist in einer Auftragsart zusammengefasst.
Deshalb ist bei diesen Container-Auftragsarten auch keine Bestandswirkung zu erkennen.
Container werden neutral, d.h. bestandsneutral angeliefert und verladen.
Auf jeder Positionsnummer und pro Referenz darf nur EIN Container mit EINEM Auftrag an die BHT übermittelt werden.
Containerstatus
Wird die BHT-Auftragsart 125 mit Richtung Export gewählt, wird in der Warenbeschreibung der Containerstatus [V] vorbelegt.