CargoSoft Regelwerk beim Zusammenstellen von Touren
Inhalt
Wie werden Teilstrecken erzeugt?
Regel | Die Versandstationen von Tour und Strecke müssen immer gleich sein. |
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Regel | Nahverkehrstour (Tourart = NV), wenn Versandstation und Empfangsstation einer Tour gleich:
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Regel | Direkttransporte (DIR) können einfach auf jede beliebige Tour geschoben werden. Ausnahmen:
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Regel | Bei einer Direktzustellung wird keine Reststrecke erzeugt, außer:
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Regel | Bei einem Direkttransport wird von der G-Strecke ein exaktes Ebenbild als T-Strecke erzeugt. Es bleibt keine Reststrecke. |
Regel | Die Empfangsstation einer Tour muss nur angegeben werden, wenn eine Reststrecke erzeugt werden soll - also bei Hauptläufen von einer Station zu einer anderen. |
Regel | Selbstanlieferungen können nicht auf eine Nahverkehrstour disponiert werden. |
Regel | Selbstabholungen können nicht auf eine Nahverkehrstour disponiert werden. |
Regel | Nur wenn die Tourart gefüllt ist, kann diese auch verwendet werden. Wenn die Tourart in Tour und Strecke gefüllt ist, wird diese beim Hinzufügen verglichen. |
Regel | Eine Strecke ohne Tourart erhält automatisch beim Hinzufügen in eine Tour deren Tourart. |
Sonderfall DIR (COW/DOW)
Im Falle eines direkten Shipments gelten besondere Regeln.
Ein direktes Shipment ist so zu verstehen, dass die Sendungen direkt beim Absender abgeholt und direkt beim Empfänger zugestellt wird.
D.h. das Shipment hat keinerlei Stationsberührung.
Bei der Anlage einer Direktsendung sind die Versand- und die Empfangsstationen immer gleich.
Hier wird die Station eingetragen, die mit der Organisation dieses Transportes betraut ist.
Solche DIR-Shipments, bzw. diese Strecken werden dann in Touren geschoben, in den die Versand- und Empfangsstation ebenfalls gleich ist, passend zu denen im Shipment.
Wird ein DIR-Shipment auf eine Tour mit ungleichen Stationen geschoben, werden Teil- und Reststrecken gebildet.
Das Shipment ist dann nicht mehr vollständig direkt.
Sonderfall Import Shipments
Bei Auftragsbereich Import wird keine Abholstrecke erzeugt, wenn der Kundenauftrag (G-Strecke) auf eine Hauptlauftour gezogen wird, in der die eigene Niederlassung die Empfangsstation ist.