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Die LRN dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme. Neben dem bekannten elektronischen zweistufigen Zoll-Ausfuhrverfahren, bei dem die MRN von Beginn an im Hafenauftrag angeben werden muss, ist jetzt auch das einstufige Zoll-Ausfuhrverfahren, unter Angabe der LRN im BHT-Auftrag möglich. Die LRN dient der vorläufigen Identifizierung des Ausfuhrvorgangs. Durch diesen Umstand muss im einstufigen Zoll-Ausfuhrverfahren die BHT-Anmeldung mit der LRN-Nummer erfolgen. |
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Aufgrund der Schnittstellenerweiterung für AES 3.0, ist die Übertragung der LRN-Nummern aktuell noch nicht möglich. Die Übermittlung der Daten in dem neuen Format , wird zeitnah mit dem neuen ATLAS-Release umgesetzt. | ||||||
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LRN manuell eintragen
Reiter BHT → Reiter Warenbeschreibung → Unterreiter Zoll (AES)
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