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Wechselt man auf den Reiter Belegerfassung und hat KEINE Berechtigung zum Anlegen eines Belegs, erscheint eine Warnmeldung.

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→ Es können trotzdem Daten erfasst werden.

→ Das System unterbindet erst das Speichern des Belegs.

Berechtigungsobjekt: CASSFAKTURIEREN

Um bei Verwendung des CASS-Moduls trotzdem Eingangsbelege anlegen zu können, wird hier die separate Berechtigung CASSFAKTURIEREN (Recht: Anlegen) abgefragt.

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