Berechtigungsobjekt: FAKEIN
Um in der Eingangsfaktura zwischen Anlegen und Bearbeiten von Belegen trennen zu können, werden die Rechte Anlegen und Bearbeiten im Berechtigungsobjekt FAKEIN ausgewertet.
Je nach Berechtigung erscheint in der Eingangsfaktura ein anderes Kontextmenü.
Wechselt man auf den Reiter Belegerfassung und hat KEINE Berechtigung zum Anlegen eines Belegs, erscheint eine Warnmeldung.
→ Es können trotzdem Daten erfasst werden.
→ Das System unterbindet erst das Speichern des Belegs.
Berechtigungsobjekt: CASSFAKTURIEREN
Um bei Verwendung des CASS-Moduls trotzdem Eingangsbelege anlegen zu können, wird hier die separate Berechtigung CASSFAKTURIEREN (Recht: Anlegen) abgefragt.