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Inhaltsverzeichnis


Voraussetzungen

Um den Abflug bestätigen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das tatsächliche Abflugdatum und -uhrzeit müssen im Routing der Masterposition (in der CS-Standardmaske: Reiter Zusatz) gefüllt sein.

  • Für den HAWB und IATA muss die Ausgangserlaubnis vorliegen.

  • Der Status im HAWB und IATA darf nicht erledigt sein.

Durch Aktivieren der Checkbox und Bestätigung des Fensters mit OK wird die Nachricht abgesetzt.

CargoSoft gibt an dieser Stelle lediglich eine Hinweismeldung aus, wenn keine Ausgangserlaubnis vorliegt.
Die Meldung kann mit Ja bzw. Nein bestätigt werden:

  • Bei Bestätigung mit Ja wird gesendet.

  • Bei Bestätigung mit Nein wird die Aktion abgebrochen.

image2019-3-19_10-9-19-20240408-133034.png

Erledigung

Die Abschlussmeldung des Zolls erfolgt nach der Abflugbestätigung.

Wenn die DEP (=Departure)-Meldung erfolgreich verarbeitet wurde, wird von Atlas an den Spediteur die Nachricht FIN gesendet.
Damit ist der Ausgang abgeschlossen und der Vorgang erledigt.

Nach Erledigung können keine Updates mehr an ZAPP-Air gesendet werden.

image2018-8-20_12-19-4-20240408-133047.png

Weitere Möglichkeiten den Abflug zu bestätigen

Funktion Routingdaten in Hauspositionen aktualisieren und Abflug bestätigen

In Consol-Positionen kann der Abflug auch über die Funktion Routingdaten in Hauspositionen aktualisieren und Abflug bestätigen im Kontextmenü des Consol Erfassungsreiters in AWB Main erfolgen.

Beispiel: Abflug bestätigen über Funktion Hauspositionen aus Consol aktualisieren

image2022-6-9_13-5-22-20240408-133108.png

Über ZAPP-Air-Übertragungsmonitor

  • Der Abflug kann über den Übertragungsmonitor bestätigt werden.

image-20240801-074053.pngimage-20240801-074139.png

Über Champ-Rückmeldung DEP

Wird die Rückmeldung DEP in der Position verarbeitet, werden die tatsächlichen Abflugdaten auf dem AWB Main-Reiter automatisch gesetzt und die Abflugbestätigung ausgelöst.

Der Abflug darf erst bestätigt werden, wenn die Sendung die EU verlassen hat.

Bei Erhalt der DEP-Nachricht durch CHAMP wird für das Auslösen der Abflugbestätigung der in der DEP- Nachricht genannte Abflughafen mit dem letzten EU‑Abflughafen im Auftrag verglichen.
Die Prüfung, ob der Abflughafen in der EU liegt erfolgt anhand Stammdaten AUFTRÄGE → LÄNDER → Feld EG Umsatzsteuer (land_tab.ust_eg_kz).

Die erste DEP-Nachricht setzt das tatsächliche Abflugdatum und ‑zeit im Consol als auch in den MHAWBs und HAWBs.             

Keine automatische Abflugbestätigung für bestimmte Airlines

Die automatische Abflugbestätigung bei Erhalt der CHAMP-Statusnachricht DEP kann für bestimmte Carrier im Übertragungsprogramm für Ihren Kundencode deaktiviert werden.

Bei Bedarf sprechen Sie uns gerne an!

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