Container erfassen Sie nun innerhalb so genannter Transportausrüstungen auf Ebene des Ausfuhrvorgangs, ggf. mit Verweisen auf die zugehörigen Positionsnummern (sog. Warenpositionsverweis).
Werden Waren in Containern befördert, muss das Kennzeichen Transport in Container in den Kopfdaten verpflichtend übermittelt werden.
Daher setzt CargoSoft dieses Kennzeichen automatisch auf JA (1), sobald eine Containernummer im Antrag erfasst wird.
Der Warenpositionsverweis ist zwingend anzugeben, sofern mehr als eine Containernummer erfasst wird.
Ansonsten beziehen sich die angegebene Containernummer auf alle Warenpositionen.
Verschlüsse können nicht übermittelt werden und sind daher für die Erfassung gesperrt.
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