EMCS für Auslagerungen


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Bedeutung EMCS

EMCS ist die Abkürzung für Excise Movement and Control System und ist das EDV-gestützte Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren.

Seit dem 1. Januar 2011 müssen alle innergemeinschaftlichen Beförderungsverfahren verbrauchssteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung in EMCS eröffnet und beendet werden.
Eine nahezu vollumfängliche verpflichtende Nutzung von EMCS für Beförderungsverfahren von verbrauchssteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung (ausgenommen Kaffee und Alkopops) auch im deutschen Steuergebiet besteht seit dem 1. Januar 2012.

Quelle: http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/EMCS/emcs_node.html

EMCS – das Verbrauchsteuerverfahren

Das IT-Verfahren EMCS (Excise Movement and Control System) richtet sich an alle Unternehmen, die verbrauchsteuerpflichtige Waren unter Steueraussetzung innerhalb der EU befördern wollen.

Betroffen sind Unternehmen, die Bier, Branntwein, branntweinhaltige Waren, Energieerzeugnisse oder Tabakwaren transportieren.

Ab dem 1. Januar 2012 gilt das Verfahren auch für Transporte innerhalb Deutschlands.

Die Abgabe des Papierformulars BVD (begleitendes Verwaltungsdokument) ist dann generell nicht mehr gestattet, die Meldung muss immer über EMCS in Form eines e-VDs erfolgen.

Quelle: https://www.dakosy.de/fileadmin/user_upload/Loesungen/Zoll/Produktblatt2s_EMCS_021111_web.pdf