ZAPP-Air


Inhaltsverzeichnis

Stammdaten


Zollabwicklung Flughafen (ZAPP-Air)

Mit Unterstützung der web- und schnittstellenbasierten digitalen Plattform ZAPP-Air können Sie Ihre Zollexportprozesse an allen deutschen Flughäfen schnell und vor allem effektiv erledigen.
Dabei harmonisiert ZAPP-Air auch die logistischen Schnittstellen zwischen den beteiligten Branchen, insbesondere zwischen Verladern, Spediteuren, Truckern und Handling Agenten. 

Mehr Informationen unter https://www.dakosy.de/loesungen/customs/weitere-zollsoftware/zollabwicklung-flughafen/ .

Registrierung

Um am ZAPP-Air Verfahren teilzunehmen, muss eine Registrierung bei Dakosy erfolgen. Dazu benötigen wir Ihre komplette Adresse und EORI/NL-Nummer.

Für die Kommunikation mit ZAPP-Air muss ebenfalls eine PIMA-Adresse für den Teilnehmer mit Dakosy vereinbart werden.
Sollten Sie bereits AWB-Daten elektronisch übertragen, wird dieser PIMA-Code auch für ZAPP-Air verwendet.

Die Einrichtung der Stammdaten findet in den genannten CargoSoft Stammdatenmenüs statt.

Fachlicher Ablauf des ZAPP-Air

  1. Der vom ausführenden Betrieb beauftragte Spediteur meldet die Ware erneut beim Zoll, wenn diese sich im letzten Zollbezirk vor dem Verlassen der EU (vor dem Ausgang) befindet.
    Diese erneute Meldung erfolgt an die für diesen letzten Zollbezirk zuständige Zollstelle (Ausgangszollstelle), zunächst in Form einer sog. Gestellungsanzeige.
    Mit der Gestellungsanzeige wird lediglich gemeldet, dass die Ware im entsprechenden Zollbezirk steht und bereit zum Ausgang ist.

  2.  Auf die Gestellungsanzeige hin übermittelt der Zoll in einer Antwort zu Prüfzwecken alle ihm bereits vorliegenden Daten zur Ware aus der ersten Stufe der Ausfuhr.

  3. Alle zum Ausgang anstehenden Packstücke müssen nun in weiteren Meldungen an den Zoll qualifiziert werden, d. h. es werden Angaben zum Ladeort und zum sog. grenzüberschreitenden Beförderungsmittel (also z. B. Flugnummer der ausgehenden Maschine) gemacht.

  4. Nach Abschluss der Qualifizierung entscheidet der Zoll, ob die Ware ausgeführt werden darf oder aber im aktuellen Zollbezirk verbleiben muss.
    Ggf. kann der Zoll auch jederzeit eine sog. Beschau anordnen, d. h. eine physische Kontrolle der Ware durch den Zoll.

  5.  Wird die Ware im Verlauf der zweiten Stufe an einen anderen Ort innerhalb des gleichen Zollbezirks verbracht, spricht man von einer Umfuhr, die ebenfalls an den Zoll gemeldet werden muss.

  6.  Nachdem die Ware die EU verlassen hat (z. B. die Maschine mit der Ware an Bord gestartet ist), wird das Verfahren gegenüber dem Zoll mit einer Abschlussmeldung beendet.