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NCTS Versand
Anzahl an erfassbaren Dokumenten erhöht
In einer NCTS-Überführung konnten Sie bisher insgesamt 99 Belege erfassen. Nach der Umstellung können Sie noch mehr Dokumente melden:
Bis zu 9999 Vorpapiere auf Kopfebene und bis zu 99 Vorpapiere jeweils auf Ebene der Einzelsendungen und der Positionen. Bislang konnten Sie auf jeder dieser drei Ebenen maximal 9 Vorpapiere melden.
Bis zu 99 Unterlagen auf jeder der drei Ebenen
Bis zu 99 Transportdokumente jeweils auf Kopfebene und auf Ebene der Einzelsendungen
Bis zu 99 sonstige Verweise auf jeder der drei Ebenen
Bis zu 1999 Einzelsendungen pro NCTS-Versandvorgang möglich
In einer NCTS-Überführung konnten Sie bisher nur eine Einzelsendung melden. Jetzt sind bis zu 1999 Einzelsendungen möglich.
Enthält Ihre NCTS-Überführung mehr als eine Einzelsendung, dann müssen Sie je Einzelsendung zusätzliche Angaben im Reiter Einzelsendungen machen, die ansonsten im Kopf der NCTS-Überführung erfolgen.
Die Angabe der Datenfelder auf den Ebenen Sammelsendung, Einzelsendung und Warenposition schließen sich gegenseitig aus.
Angabe von mehr Beförderungsmitteln möglich
Bisher konnten Sie je NCTS-Überführung bis zu drei Beförderungsmittel beim Abgang und ein grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel angeben. Ab der Umstellung können Sie:
bis zu 9 grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel angeben.
insgesamt bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang angeben.
Änderungen in der Position
In den Positionen zu einer NCTS-Überführung kommt es zu den folgenden Änderungen.
Mehr Gefahrgutnummern möglich
Bisher konnten Sie in einer Position zu einer NCTS-Überführung nur eine Gefahrgutnummer angeben. Nun sind bis zu 99 Gefahrgutnummern möglich.
Positionsnummer und Positionsnummer (Vorgang) unterscheiden sich jetzt
Bisher waren die PosNr. (Positionsnummer) und die PosNr. (Vorgang/Einzelsendung) identisch.
Enthält eine NCTS-Überführung mehrere Einzelsendungen, dann unterscheiden sich diese Nummern jetzt:
Die PosNr. (Positionsnummer) identifiziert die Position innerhalb der Einzelsendung.
Die PosNr. (Vorgang/Einzelsendung) dient dazu, die Position eindeutig innerhalb der NCTS-Überführung zu identifizieren.
Die Positionsnummer (Vorgang) benötigen Sie bei NCTS-Überführungen mit mehreren Einzelsendungen auch, um Positionen einer bestimmten Transportausrüstung zuzuordnen.
Tipp: Hier können Sie auch Spannen wie z. B. "1-100" oder "200-300" angeben.
Empfänger und Zahlungsart der Beförderungskosten nicht mehr auf Positionsebene meldbar
Den Empfänger und die Zahlungsart der Beförderungskosten konnten Sie bisher entweder auf Kopfebene oder auf Ebene der einzelnen Positionen angeben.
Jetzt sind diese Angaben entweder auf Kopfebene (Ebene der Sammelsendung) oder auf Ebene der enthaltenen Einzelsendungen möglich, aber nicht mehr auf Positionsebene.
Ereignisse jetzt auch in NCTS-Überführungen sichtbar
Ereignisse bei Versandvorgängen werden nun durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt. Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden Ihnen als Versender mittels der neuen Zollnachricht E_DEP_INC (Ereignismitteilung) übermittelt.
Referenznummer/UCR
Die Referenznummer/UCR in einer Einzelsendung wird dann nur gefüllt, wenn auf Kopfebene keine Referenznummer/UCR angegeben ist.
Geänderte Feldlängen
Nach der Umstellung gelten für einige Datenfelder geänderte Feldlängen, d.h. die erlaubte Zeichenanzahl hat sich für bestimmte Felder erhöht.
Versandvorgänge NCTS-Empfang
Neuerungen bei Ereignissen
Seit dem Einspielen des ATLAS Releases 9.1 im Oktober 2023 mussten Sie in NCTS-Beendigungen Ereignisse mit der Ankunftsanzeige melden. Nach der Umstellung übermitteln Sie als zugelassener Empfänger keine detaillierten Informationen über Ereignisse mehr. Stattdessen werden Ereignisse durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt.
Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden dem Versender des Versandvorgangs übermittelt, Sie als Empfänger des Versandvorgangs erhalten gleich die aktualisierten Daten.
Das Feld Ereignis in der Ankunftsanzeige ist nach Umstellung auf Phase 5 nicht mehr anwählbar.
Änderungen im Entladekommentar
Ein NCTS-Versandvorgang kann nun bis zu 1999 Einzelsendungen, bis zu 9 grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel und bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang enthalten.
Im Entladekommentar kann es im Fall der Nicht-Konformität deshalb sein, dass Sie mehrere Einzelsendungen und/oder mehrere Beförderungsmittel bearbeiten müssen.
Das Ende der Übergangsphase im Verfahren AES war von ATLAS für den 11.02.2025 terminiert. Dieser Termin hat sich auf auf Ende 2025 verschoben.
ATLAS – Info 0689/24