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ATLAS - Änderungen NCTS-Versandverfahren Phase 5

ATLAS - Änderungen NCTS-Versandverfahren Phase 5

 


 Inhaltsverzeichnis


NCTS Versand

 

Referenzierung von Ausfuhrvorgängen (Vorpapier N830)

Mit ATLAS – Info 0601/24 hat das ITZBund am 16.04.2024 eine umfangreiche Erklärung zur „Referenzierung auf vorangegangene Ausfuhrvorgänge“ ab NCTS P5 veröffentlicht (Beispiele ab Seite 8).
Eine Angabe der Ausfuhr-MRN auf Positionsebene ist ab NCTS P5 nicht mehr zulässig. Die Ausfuhr-MRN ist auf der Ebene Einzelsendung anzumelden.

Zitat aus der oben genannten ATLAS-Info (Absatz3.2.1):
„In der NCTS-Phase 5 sollen vorangegangene Ausfuhrvorgänge […] als Vorpapier auf der Einzelsendungsebene angemeldet werden. Dabei kann mit einer Einzelsendung stets nur auf einen einzigen Ausfuhrvorgang referenziert werden. Bei mehreren unterschiedlichen Ausfuhrvorgängen ist jeder Ausfuhrvorgang als separate Einzelsendung anzumelden. Diese Einzelsendung muss alle Warenpositionen des Ausfuhrvorgangs umfassen und darf keine weiteren Warenpositionen umfassen, die nicht bereits vom Ausfuhrvorgang umfasst sind. Jede Einzelsendung entspricht somit einem vorangegangenen Ausfuhrvorgang inklusive dessen Warenpositionen."
Eine Ausfuhr-Positionsnummer ist dabei auf der Ebene Einzelsendung nicht anzugeben (es gäbe auch gar kein Feld dafür). Wie zitiert muss die Einzelsendung ja ohnehin alle Warenpositionen des Ausfuhrvorgangs umfassen.
Wenn Sie die Positionen in der Einzelsendung in der gleichen Reihenfolge angeben, wie sie in der Ausfuhranmeldung sind, brauchen Sie auf Positionsebene keine weiteren Angaben zum Vorpapier N830 machen. Weichen die Reihenfolgen ab, gehen Sie bitte wie auf Seite 10 (Beispiel 3) der oben genannten ATLAS-Info beschrieben vor.

Beispiel:

  1. Vorpapier N830 + MRN wird auf auf Ebene 'Einzelsendung' erfasst.

  2. Auf den einzelnen Positionen unter der Einzelsendung erfolgt erneut die Angabe Vorpapier N830 + Positionsnummer. Dir MRN wird hier nicht erneut angegeben!

Anzahl an erfassbaren Dokumenten erhöht

In einer NCTS-Überführung konnten Sie bisher insgesamt 99 Belege erfassen. Nach der Umstellung können Sie noch mehr Dokumente melden:

  • Bis zu 9999 Vorpapiere auf Kopfebene und bis zu 99 Vorpapiere jeweils auf Ebene der Einzelsendungen und der Positionen. Bislang konnten Sie auf jeder dieser drei Ebenen maximal 9 Vorpapiere melden.

  • Bis zu 99 Unterlagen auf jeder der drei Ebenen

  • Bis zu 99 Transportdokumente jeweils auf Kopfebene und auf Ebene der Einzelsendungen

  • Bis zu 99 sonstige Verweise auf jeder der drei Ebenen

Bis zu 1999 Einzelsendungen pro NCTS-Versandvorgang möglich

In einer NCTS-Überführung konnten Sie bisher nur eine Einzelsendung melden. Jetzt sind bis zu 1999 Einzelsendungen möglich.

  • Enthält Ihre NCTS-Überführung mehr als eine Einzelsendung, dann müssen Sie je Einzelsendung  zusätzliche Angaben im Reiter Einzelsendungen machen, die ansonsten im Kopf der NCTS-Überführung erfolgen.

  • Die Angabe der Datenfelder auf den Ebenen Sammelsendung, Einzelsendung und Warenposition schließen sich gegenseitig aus.

Angabe von mehr Beförderungsmitteln möglich

Bisher konnten Sie je NCTS-Überführung bis zu drei Beförderungsmittel beim Abgang und ein grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel angeben. Ab der Umstellung können Sie:

  • bis zu 9 grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel angeben.

  • insgesamt bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang angeben.

Änderungen in der Position

In den Positionen zu einer NCTS-Überführung kommt es zu den folgenden Änderungen.

Mehr Gefahrgutnummern möglich

Bisher konnten Sie in einer Position zu einer NCTS-Überführung nur eine Gefahrgutnummer angeben. Nun sind bis zu 99 Gefahrgutnummern möglich.

Positionsnummer und Positionsnummer (Vorgang) unterscheiden sich jetzt

Bisher waren die PosNr. (Positionsnummer) und die PosNr. (Vorgang/Einzelsendung) identisch.

Enthält eine NCTS-Überführung mehrere Einzelsendungen, dann unterscheiden sich diese Nummern jetzt:

  • Die PosNr. (Positionsnummer) identifiziert die Position innerhalb der Einzelsendung.

  • Die PosNr. (Vorgang/Einzelsendung) dient dazu, die Position eindeutig innerhalb der NCTS-Überführung zu identifizieren.

  • Die Positionsnummer (Vorgang) benötigen Sie bei NCTS-Überführungen mit mehreren Einzelsendungen auch, um Positionen einer bestimmten Transportausrüstung zuzuordnen.
    Tipp: Hier können Sie auch Spannen wie z. B. "1-100" oder "200-300" angeben.

Empfänger und Zahlungsart der Beförderungskosten nicht mehr auf Positionsebene meldbar

Den Empfänger und die Zahlungsart der Beförderungskosten konnten Sie bisher entweder auf Kopfebene oder auf Ebene der einzelnen Positionen angeben.

Jetzt sind diese Angaben entweder auf Kopfebene (Ebene der Sammelsendung) oder auf Ebene der enthaltenen Einzelsendungen möglich, aber nicht mehr auf Positionsebene.

Ereignisse jetzt auch in NCTS-Überführungen sichtbar

Ereignisse bei Versandvorgängen werden nun durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt. Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden Ihnen als Versender mittels der neuen Zollnachricht E_DEP_INC (Ereignismitteilung) übermittelt.

Referenznummer/UCR

Die Referenznummer/UCR in einer Einzelsendung wird dann nur gefüllt, wenn auf Kopfebene keine Referenznummer/UCR angegeben ist.

Geänderte Feldlängen

Nach der Umstellung gelten für einige Datenfelder geänderte Feldlängen, d.h. die erlaubte Zeichenanzahl hat sich für bestimmte Felder erhöht.

Versandvorgänge NCTS-Empfang

Neuerungen bei Ereignissen

Seit dem Einspielen des ATLAS Releases 9.1 im Oktober 2023 mussten Sie in NCTS-Beendigungen Ereignisse mit der Ankunftsanzeige melden. Nach der Umstellung übermitteln Sie als zugelassener Empfänger keine detaillierten Informationen über Ereignisse mehr. Stattdessen werden Ereignisse durch die neue Funktionalität der Unterwegszollstelle übermittelt.

Ereignisse, die die Unterwegszollstelle erfasst hat, werden dem Versender des Versandvorgangs übermittelt, Sie als Empfänger des Versandvorgangs erhalten gleich die aktualisierten Daten.

Das Feld Ereignis in der Ankunftsanzeige ist nach Umstellung auf Phase 5 nicht mehr anwählbar.

Änderungen im Entladekommentar

Ein NCTS-Versandvorgang kann nun bis zu 1999 Einzelsendungen, bis zu 9 grenzüberschreitende aktive Beförderungsmittel und bis zu 999 Beförderungsmittel beim Abgang enthalten.

Im Entladekommentar kann es im Fall der Nicht-Konformität deshalb sein, dass Sie mehrere Einzelsendungen und/oder mehrere Beförderungsmittel bearbeiten müssen.


Das Ende der Übergangsphase im Verfahren AES war von ATLAS für den 11.02.2025 terminiert. Dieser Termin hat sich auf auf Ende 2025 verschoben.

ATLAS – Info 0689/24