ATLAS-Reiter - Allgemeine Informationen
Inhaltsvezeichnis
Stammdaten
Registriernummern kopieren
Die Registriernummern vom Zoll wie z.B. MRN- oder ATC-Nummern können im Reiter Übersicht in die Zwischenablage von Windows kopiert werden:
Die Nummer kann an einer beliebigen Stelle über den Rechtsklick Einfügen oder per STRG+V eingefügt werden.
Unterlagen kopieren
Haben Sie Dokumente z.B. ein Form A, das für mehrere Positionen innerhalb eines Antrags gilt, kann CargoSoft die Unterlage auf alle Positionen kopieren.
In der ersten Position die Dokumente eingeben, dann den Antrag mit allen Positionen erfassen und zurück in die erste Position auf den Unterreiter Unterlagen gehen.
→ Im Kontextmenü den Eintrag Aktuelles Dokument auf alle Kollipositionen kopieren wählen.
→ Ebenso ist es möglich Alle Dokumente auf alle Kollipositionen kopieren zu wählen.
Einfuhrzollabfertigung ohne Handelsrechnung
Liegt zum Zeitpunkt der Einfuhr keine Handelsrechnung vor (z.B. bei Blumen), kann mit dem Pseudodokument RECHNUNG gearbeitet werden.
Das Dokument wird auf dem Reiter Dokumente erfasst – dadurch kann CargoSoft die Frachtkosten aufteilen und die Warenwerte auf den Positionen vorschlagen.
Das Dokument mit dem Code RECHNUNG wird NICHT an den Zoll übermittelt.
→ Es handelt sich um ein Dokument was beim Zoll nicht vorhanden ist – es ist nur zur Unterstützung innerhalb CargoSoft vorhanden.
Import von Zolltarifpositionen per .csv-Datei
Für die Verfahren Freier Verkehr, NCTS Versand und AES können Positionen und entsprechende Positionsunterlagen per .csv-Datei eingelesen werden.
Über das Kontextmenü der Antragsposition kann die Funktion Positionen importieren aufgerufen werden.
→ Hierdurch werden die Zolltarifpositionen im Zollantrag Freier Verkehr automatisch gemäß .csv-Datei angelegt.
Der Import wird nur zugelassen, sofern noch keine erfassten Positionen im Antrag vorhanden sind (nur keine Position oder Leerposition erlaubt).
Sobald in einer Position eine Warentarifnummer erfasst und gespeichert wurde, wird der Import mit der Meldung "Der .csv-Import ist nicht möglich, da es bereits erfasste Positionen im Zollantrag gibt" unterbunden.
→ Sollte die Datei fehlerhaft sein, z.B. durch ein ungültiges Dokument, erscheint eine entsprechende Meldung und der Einlesevorgang wird abgebrochen.
Welche Daten über die Datei auf Positionsebene importiert werden können, kann der Dateibeschreibung entnommen werden.
In Bezug auf NCTS Versand wird die Importdatei automatisch der aktuell markierten Einzelsendung zugeordnet. Nach der Übergangsphase P4, ist also je Einzelsendung eine Importdatei notwendig.
.csv Dateibeschreibung und -vorlagen
E-Mail Betreffregel
Beim Versand der Zollbelege ABD (Ausfuhr) und VBD (NCTS) werden die Betreffregel und das Präfix aus den Stammdaten FIRMA → NIEDERLASSUNG beachtet.
Ausnahme: Da es bei den Dokumenten ABD und VBD keinen Report in Cargosoft gibt (die Datei wird von der Zollbehörde übermittelt), können nicht alle Parameter verwendet werden wie z.B. REPID, REPBEZ.
Die Dateiregel findet ebenfalls keine Anwendung, da die Datei bereits namentlich erzeugt vorliegt.