Auf vorhandene Zollvollmacht prüfen


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In den Stammdaten ADRESSEN → Reiter ZollAllgemein können Sie pro Kunde im Feld Zollvollmacht hinterlegen, ob eine Zollvollmacht vorliegt.

  • Wird eine Zollanmeldung für einen Kunden erstellt, der keine Zollvollmacht erteilt hat, erscheint eine Hinweismeldung im Antrag.

In den verschiedenen Verfahren erfolgt die Prüfung für die Adressen auf Kopfebene wie folgt.

Freier Verkehr

Bei Neuanlage des Antrags wird geprüft, ob in der Adresse des Zollanmelders die Checkbox für Zollvollmacht gesetzt ist.

  • Ist das Kennzeichen Anmelder = Empfänger gesetzt, wird die Empfängeradresse geprüft.

  • Ist der Haken in der Adresse nicht gesetzt, erscheint eine Hinweismeldung Achtung: Es liegt keine Zollvollmacht vor.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen Zollanmelder bzw. Empfängeradresse sowie das Kennzeichen Anmelder ist Empfänger geändert werden.

Ebenso beim Kopieren von Anträgen.

AES

Bei Neuanlage des Antrags wird geprüft, ob in der Adresse des Ausführers bzw. Anmelders die Checkbox für Zollvollmacht gesetzt ist.

  • Ist der Haken in der Adresse nicht gesetzt, erscheint eine Hinweismeldung Achtung: Es liegt keine Zollvollmacht vor.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen Ausführers bzw. Anmelders sowie die Beteiligtenkonstellation geändert werden.

Ebenso beim Kopieren von Anträgen.

NCTS

Bei Neuanlage des Antrags wird zuerst geprüft, um welchen Auftragsbereich es sich handelt.

  • Handelt es sich um den Auftragsbereich Export, Transport oder Lager, wird die Versender-Adresse geprüft.

  • Handelt es sich um Auftragsbereich Import, wird die Empfänger-Adresse geprüft.

Ist der Haken Zollvollmacht in der Adresse nicht gesetzt, erscheint eine Hinweismeldung Achtung: Es liegt keine Zollvollmacht vor.

Ein Senden des Antrages ist dennoch möglich.

Es wird ebenfalls geprüft, wenn die Adressen geändert werden sowie beim Kopieren von Anträgen.