Überwachung der Aufschubkonten

Berechtigungsobjekt: STABUERGVW 


Inhaltsverzeichnis


Die Bürgschaft muss zuvor in den Stammdaten ZOLL → BÜRGSCHAFTEN FREIER VERKEHR hinterlegt werden.

Die Überwachung gilt nur für Aufschubkonten mit Art 10 und 15.
Die Aufschubkontenart 20 wird ignoriert, weil hierfür keine Sicherheitsleistung erforderlich ist.

Die Überwachung berücksichtigt ausschließlich Aufschubart F, also Aufschub für fremde Abgabenschulden.

 

Um die anfallenden Beträge in der Prüfung gegen die vorhandene Bürgschaftssumme im Antrag ermitteln und einen Warnhinweis ausgeben zu können. muss die EZT Vorabakalkulation aktiviert sein. 

Beim Prüfen und Senden des Antrags wird der Mitarbeiter über ein Pop up-Fenster über die aktuelle Belastung der Bürgschaft informiert. 


Es gibt folgende Warnhinweise:

GRN-P-REST: Diese Meldung erscheint, wenn die Auslastung der Bürgschaft den in den Stammdaten hinterlegten Prozentsatz erreicht, z.B. 80 % 

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GRN-W-REST: Diese Meldung erscheint, wenn die Bürgschaft zu 100% ausgelastet ist und die Bürgschaftssumme überschritten wird

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Das Senden kann abgebrochen werden.

Beim Prüfen bzw. Senden des Zollantrags werden die im Zollantrag eingetragenen Aufschubangaben (Reiter Konten) gegen die hinterlegten Stammdaten Bürgschaften Freier Verkehr geprüft.

Es wird die Aufschubkontenart geprüft und die EORI Nummer/EORI Niederlassung sowie die Kontonummer verglichen.

Wird ein passender Eintrag in den Stammdaten gefunden, wird mit dem Senden des Zollantrags dieser mit den voraussichtlich anfallenden Einfuhrabgaben in die Bürgschaftsverwaltung im Umgebungsmenü Zoll eingetragen.

 

Mit Eintreffen des Steuerbescheides wird der Betrag, der Status und die Restsumme der Bürgschaft korrigiert.

Zum jeweils 16. eines Monats werden in der Bürgschaftsüberwachung alle Zollbelege des Vormonats auf 0, und der Status auf A = Abgeschlossen gesetzt.

Im Falle einer

  • Stornierung eines Steuerbescheides

  • Ungültigkeitserklärung eines Steuerbescheides

  • Fehlerrückmeldung

werden die Beträge in der Bürgschaft für den jeweiligen Zollantrag auf 0 und den Status Abgeschlossen gesetzt.


Die Überwachung der Bürgschaft erfolgt mit der Berechtigung ATLASBUERGVW im Umgebungsmenü → Zoll → Freier Verkehr Bürgschaftsverwaltung.

In die Suchmaske wird die Suche nach offenen Beträgen vorbelegt. 

Das Suchergebnis kann exportiert werden.

 

Das Ziel unserer Bürgschaftsüberwachung ist es, die kalkulatorischen Einfuhrabgaben bereits zu berücksichtigen um ein Überbuchen der Bürgschaft vermeiden zu können.

Beim Abgleich des Kontoauszuges der Bundeskasse mit unserer Bürgschaftsverwaltung kann es unter Umständen zu Differenzen kommen, da wir u.a. die Nachricht für Nacherhebung/Erstattung/Erlass nicht verarbeiten.

Diese Steuerbescheide werden Ihnen aktuell nur über ZODIAK GE bereitgestellt, sofern dies für Ihren Teilnehmer konfiguriert ist.

Ebenfalls berücksichtigen wir aktuell keine Stornierungen von Steuerbescheiden.

 

Bitte beachten Sie weiterhin, dass zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Tools das TMS noch keinen aktuellen Kontostand ausweisen kann. Das Setzen eines Startwertes ist nicht möglich, daher müssen wir bei den ersten Abfertigungen grundsätzlich von der definierten Sicherheitsleistung insgesamt ausgehen.

Das bedeutet, die Gesamtbewertung wird sich erst im Laufe der Zeit regulieren und im Folgemonat nach Abbuchung durch die Bundeskasse, also z.B. am 16.02., wenn die Januar Anträge dann komplett erledigt und in Gänze abgeschossen sind, entsprechend egalisieren.

Auswirkungen der Verschiebung des Fälligkeitszeitpunkts der Einfuhrumsatzsteuer

Mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz vom 1. Juli 2020 wurde der monatliche Fälligkeitszeitpunkt der Einfuhrumsatzsteuer, für Einzelzollanmeldungen mit laufendem Zahlungsaufschub, verschoben.

Für Einfuhren ab 1. Dezember 2020 gilt nun der 26. Tag des zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt, als Fälligkeitszeitpunkt.

Zuvor wurden die EUSt-Abgaben im Regelfall zusammen mit den übrigen Zollabgaben am 16. Tag des Monats, auf die Einfuhr folgend, eingezogen.

Damit die Abgabenbeträge nach dem neuen Prinzip in der Bürgschaftsüberwachung auf 0 und Status Abgeschlossen gesetzt werden, muss in den Stammdaten ZOLL → Freier Verkehr der Code [3] im Feld Abrechnungszeitraum eingetragen werden.

WICHTIG: Der Eintrag muss für alle Niederlassungen gleich lauten.

Ist der Code 3 hinterlegt, so werden bei Aufschubkontoart 10 die Abgabenbeträge für EUSt separat in der Spalte Betrag EUSt. unter Umgebung → Zoll → Freier Verkehr Bürgschaftsverwaltung ausgewiesen.

Die Erledigung der Datensätze erfolgt dann wie folgt:

Am 16.01.2021 wird der Wert in Spalte Betrag auf 0 und auf Status Abgeschlossen für alle Dezember-Datensätze gesetzt;
Am 26.02.2021. wird der Wert in Spalte Betrag EUSt. auf 0 und Status Abgeschlossen für alle Dezember-Datensätze gesetzt.

Am 16.02.2021 wird der Wert in Spalte Betrag auf 0 und auf Status Abgeschlossen für alle Januar-Datensätze gesetzt;
Am 26.03.2021. wird der Wert in Spalte Betrag EUSt. auf 0 und Status Abgeschlossen für alle Januar-Datensätze gesetzt.

Am 16.03.2021 wird der Wert in Spalte Betrag auf 0 und auf Status Abgeschlossen für alle Februar-Datensätze gesetzt;
Am 26.04.2021. wird der Wert in Spalte Betrag EUSt. auf 0 und Status Abgeschlossen für alle Februar-Datensätze gesetzt.
usw.


Suche unter Umgebung → Zoll → Freier Verkehr Bürgschaftsverwaltung in Bezug auf Suche mit Suchfeld Status:

Es stehen die Kriterien ... zur Auswahl.

Es stehen die Kriterien ... zur Auswahl.

Offen

Datensätze mit Status Offen für Betrag und/oder Betrag EUSt.

Abgeschlossen

Datensätze mit Status Abgeschlossen für Betrag und/oder Betrag EUSt.

Vollständig offen

Datensätze mit Status Offen für Betrag und Betrag EUSt.

Vollständig abgeschlossen

Datensätze mit Status Abgeschlossen für Betrag und Betrag EUSt.

Leer

Alle Datensätze