Mehrmengen

Die Mehrmenge muss über ein separates Ausfuhrverfahren mit einer neuen MRN abgewickelt werden.

Mehrmengen sind nicht erlaubt und können nicht verfügt werden!

Zollbeschau

Sollte der Zoll einige Packstücke zwecks Beschau öffnen, muss die Sendung in dieselbe Anzahl Packstücke wieder verpackt werden.

Beispiel:

  • Es werden 10 Kartons angeliefert.         

  • Der Zoll kontrolliert 1 von 10 Kartons und öffnet diesen.

  • Die Neuverpackung erfolgt in 2 Kartons. 
    → Gesamtanzahl sind nun 11 Kartons.

  • DIESE 11 KARTONS KÖNNEN NICHT VERLADEN WERDEN. 
    Die Daten gehen nicht konform zur MRN und werden mit einer Fehlermeldung abgelehnt, d.h. der Vorgang kann nicht geschlossen werden.

Quelle: ZAPP meets AES, Seite 11. (Siehe Quellennachweis Kapitel 10)