Codierungen der Arten der Ausfuhranmeldung


Inhaltsverzeichnis


Aufbau des 8-stelligen Zahlencodes

 

Stelle 1 und 2:  Die ersten beiden Stellen geben an, ob es sich um eine Ausfuhranmeldung handelt, die vor dem Warenabgang an den Zoll gesendet wurde oder um eine rückwirkende, beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldung. 

  • Bei einer Ausfuhranmeldung vor Warenabgang wird grundsätzlich 00 angegeben. 

  • Für rückwirkende beziehungsweise nachträgliche Ausfuhranmeldungen kommen die Zahlen 10, 11, 12 und 13 in Betracht. 

Stelle 3 und 4: Diese betreffen die passive Veredelung. 

  • Haben Sie keine passive Veredelung, melden Sie hier 00. 

  • Bei einer zollrechtlichen bzw. wirtschaftlichen passiven Veredelung sind die Werte 11, 12 oder 20 anzugeben. 

Stelle 5: Hier geben Sie Ihre Bewilligung zum vereinfachten Verfahren mit förmlicher Bewilligung (ehemals Zugelassener Ausführer) an. 

  • Melden Sie unter Nutzung einer SDE-Bewilligung im vereinfachten Verfahren an, dann steht an der fünften Stelle eine 1. 

  • Im Standardverfahren und allen anderen Fällen steht an der fünften Stelle die Zahl 0. 

Stelle 6: Diese gibt den Ort der Gestellung an und ist damit von besonderem Interesse. 

  • 0 bedeutet, dass Sie keine Gestellung haben. Das ist z. B. bei rückwirkenden Ausfuhranmeldungen der Fall.  

  • 1 verwenden Sie, wenn Sie bei der Ausfuhrzollstelle gestellen, zu der Sie auch die Anmeldung gesandt haben. 

  • heißt, dass Sie im Standardverfahren eine Gestellung außerhalb des Amtsplatzes melden.  

  • 3 brauchen Sie immer dann, wenn Sie eine SDE-Bewilligung nutzen und die Ware am bewilligten Ladeort gestellt wird. 

  • NEU: 4 verwenden Sie bei einer Bewilligung zur zentralen Zollabwicklung (CCL) für die Gestellung in einem anderen Mitgliedsstaat.

  • 9 wird beim einstufigen Verfahren verwendet und bedeutet Gestellung an der Ausgangszollstelle. 

Stelle 7: Hier melden Sie, ob Ihre Ausfuhranmeldung vollständig oder unvollständig ist.  

  • Eine 0 an der siebten Stelle bedeutet, dass Sie eine vollständige Ausfuhranmeldung abgeben.  

  • 1 wird für eine vereinfachte beziehungsweise unvollständige Ausfuhranmeldung verwendet. 

Stelle 8: Hier melden Sie in den meisten Fällen den Wert 0. Nur im einstufigen Verfahren weicht dieser Wert ab. 

Alte und neue Codierungen gegenüberstellen

Arten der Anmeldung gem. ATLAS – Info 0306/22.

Art der Ausfuhranmeldung AES 2.4

Bezeichnung AES 2.4

Art der Ausfuhranmeldung AES 3.0

Bezeichnung AES 3.0

Art der Ausfuhranmeldung AES 2.4

Bezeichnung AES 2.4

Art der Ausfuhranmeldung AES 3.0

Bezeichnung AES 3.0

AM a

Standard-AM - zweistufiges NV

00000100 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren

AM b

Vereinfachte AM - zweistufiges NV

00000110

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren

AM c

Standard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV

00000200

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV

AM d

Vereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV

00000210

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV



Standard-AM - zweistufiges NV mit CCL-Ausfuhr

00000400

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr

AM g

Standard-AM - einstufiges Verfahren - Wert bis 3.000 €

00000901 

Standard-Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren bei Waren mit einem Wert bis 3.000 €

AM i

Standard-AM - einstufiges Verfahren - begründet

00000902 

Standard-Ausfuhranmeldung zum einstufigen Verfahren in begründeten Fällen

AM e

Standard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr

00001300

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr

AM f

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-Ausfuhr

00001310 

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr



Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr

00001410

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE-Ausfuhr und CCLAusfuhr

zP a 

Standard-AM - zweistufiges NV mit OPO-PV

00110100 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

zP b 

Vereinfachte AM - zweistufiges NV mit OPO-PV

00110110 

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

zP c 

Standard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV und
OPO-PV

00110200

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV
unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

zP d

Vereinfachte AM - zweistufiges NV nach
§12(4) AWV und OPO-PV

00110210 

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV



Standard-AM - zweistufiges NV mit OPO-PV und CCL-PV

00110400 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren unter Verwendung von Bewilligungen OPO-PV und CCL-PV

zP e

Standard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr und OPO-PV

00111300 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE PV und OPO-PV

zP f

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren SDE-Ausfuhr und OPO-PV

00111310

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung der Bewilligungen SDE-PV und OPO-PV



Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren
SDE-PV, OPO-PV und CCL-PV

00111410

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren unter Verwendung von Bewilligungen SDE-PV, OPO-PV und CCL-PV

zP s

Standard-AM - zweistufiges NV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

00120100 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PVBewilligung

zP t

Vereinfachte AM - zweistufiges NV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

00120110 

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung

zP u

Standard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

00120200 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV und eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung

zP v 

Vereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

00120210

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Anträgen auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV und eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung

wP s

Standard-AM - zweistufiges NV als wirtschaftliche PV

00200100 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV

wP t

Vereinfachte AM - zweistufiges NV als wirtschaftliche PV

00200110

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV

wP u

Standard-AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV als wirtschaftliche PV

00200200

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4) AWV als
wirtschaftliche PV

wP v

Vereinfachte AM - zweistufiges NV nach §12(4) AWV als wirtschaftliche PV

00200210

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren mit Antrag auf Gestellung außerhalb des Amtsplatzes nach §12(4)
AWV als wirtschaftliche PV



Standard-- zweistufiges NV als wirtschaftliche PV mit CCL-Ausfuhr

00200400 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Normalverfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung CCL-Ausfuhr

wP w

Standard-AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr

00201300 

Standard-Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung SDE-Ausfuhr

wP x

Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr

00201310

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung einer Bewilligung
SDE-Ausfuhr



Vereinfachte AM - zweistufiges Vereinfachtes Verfahren als wirtschaftliche PV mit SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr

00201410

Vereinfachte Ausfuhranmeldung zum zweistufigen Vereinfachten Verfahren als wirtschaftliche PV unter Verwendung der Bewilligungen
SDE-Ausfuhr und CCL-Ausfuhr

nA a 

Rückwirkende AM 

10000000 

Rückwirkende Ausfuhranmeldung

nB b

Rückwirkende AM unter Verwendung
OPO-PV

10110000

Rückwirkende Ausfuhranmeldung unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

nA f

Rückwirkende AM als wirtschaftliche PV

10200000

Rückwirkende Ausfuhranmeldung als wirtschaftliche PV

nK a 

Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung

11000000 

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung

nK b 

Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung einer OPO-PV

11110000 

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung unter Verwendung
einer Bewilligung OPO-PV

nK d

Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger Anmeldung mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

11120000

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV Bewilligung

nK f

Nachträgliche AM bei vorheriger unrichtiger
Anmeldung als wirtschaftliche PV

11200000

Nachträgliche Ausfuhranmeldung bei vorheriger ganz oder teilweise unrichtiger Anmeldung als wirtschaftliche PV

nN a 

Nachträgliche AM aus dem Notfallverfahren

12000000

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren

nN b

Nachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
unter Verwendung OPO-PV

12110000 

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren unter Verwendung einer Bewilligung OPO-PV

nN d

Nachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
mit Antrag vereinfacht zu erteilender PV-Bewilligung

12120000

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren mit Antrag auf eine vereinfacht zu erteilende PV-Bewilligung

nN f

Nachträgliche AM aus dem Notfallverfahren
als wirtschaftliche PV

12200000

Nachträgliche Ausfuhranmeldung aus dem Notfallverfahren als wirtschaftliche PV

nA z 

Rückwirkende AM nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr

13000000 

Rückwirkende Ausfuhranmeldung nach Carnet ATA ohne Wiedereinfuhr

mS a

Monatliche Sammelanmeldung zum Vereinfachten Verfahren
EIR-Ausfuhr

20000000

Monatliche Sammelanmeldung zum Vereinfachten Verfahren unter Verwendung einer Bewilligung EIR-Ausfuhr