GLOSSAR zu Ausfuhr AES

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Bezugsnummer/
LRN (Local reference number)

Innerbetrieblich als Bezugsnummer vom Ersteller der Nachricht Anmeldung zur Ausfuhr vergebenes Ordnungskriterium.

Die Bezugsnummer (LRN = local reference number) dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme und der mit dieser verbundenen Übermittlung einer Vorgangskennung (MRN = master reference number).

Sie muss daher eindeutig sein in Kombination mit der Kennung des fachlichen Nachrichtenerstellers.



Anzahl Positionen





Gesamt-Rohmasse

Rohmasse für alle Warenpositionen in Kilogramm.



Transport in Container

Kennzeichen für die Beförderung der Waren in Containern.



Art der Anmeldung





Art der Ausfuhranmeldung

X•••••••    Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung: 0=vorab, 1=rückwirkend/nachträglich, 2=gesammelt
•X••••••    Grund: 0=ohne, 1=Korrektur, 2: Notfall-Verfahren, 3=Carnet-ATA
••X•••••    Art der Passiven Veredelung: 0=keine, 1=zollrechtliche, 2=wirtschaftliche
•••X••••    Art der PV-Bewilligung: 0=keine, 1=OPO-PV, 2=Antrag auf vereinfachte Bewilligung
••••X•••    Art der bewilligten Vereinfachung: 0=keine, 1=SDE
•••••X••    Ort der Gestellung: 0=keiner, 1=Ausfuhrzollstelle, 2=§12(4) AWV, 3=SDE-Bewilligung, 4=CCL-Bewilligung, 9=Ausgangszollstelle
••••••X•    Umfang der Anmeldung (Vereinfachung): 0=vollständig, 1=unvollständig
•••••••X    Sonderfall: 0=keiner, 1=geringwertig, 2=begründet

Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen: https://cargosoft.atlassian.net/x/nYU6Bg



Inhalt

Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1)

Inhalt

Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1)

Ausfuhrzollstelle

Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für diese Anmeldung zuständig ist.

Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXP oder EXT notiert sein.

Vorg. Ausgangszollstelle

Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „0•••••••“ angegeben wird.

Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXT oder EIN notiert sein.

Gestellungsfrist Beginn

Anfang des geplanten Zeitraums für die Gestellung und/oder das Verpacken und Verladen.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird.

Der Zeitpunkt des Anfangs darf nicht in der Vergangenheit liegen.

Der Zeitpunkt des Anfangs muss vor dem Zeitpunkt des Endes der Ladetätigkeit liegen.

Gestellungsfrist Ende

Ende des geplanten Zeitraums für das Verpacken und Verladen.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird.

Der Zeitpunkt des Endes muss nach dem Zeitpunkt der Gestellung liegen.

Der Zeitpunkt des Endes darf nicht mehr als 7 Tage in der Zukunft liegen.

Ausfuhrzollstelle eAM

Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung zuständig ist.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••1•“ angegeben wird.

Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle EXP notiert sein.

Zeitpunkt der Anmeldung





Ausfuhrland

Tatsächlicher Ausfuhrmitgliedstaat.

Die beiden Datenfelder auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus.

Bei nur einem Ausfuhrland für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe auf der Kopfebene erfolgen.

Bestimmungsland

Land, für das die Waren letztendlich bestimmt sind.



Kennzeichen SumA-Sicherheit

Kennzeichen für die integrale Anmeldung der Daten für die Summarische Ausgangsmeldung.

Es ist nur der Wert 0 zulässig, wenn das Datenfeld Art der Anmeldung mit dem Wert CO angegeben wird.

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Beteiligten-Konstellation

Die Beteiligten-Konstellation stellt die Beziehungen zwischen Ausführer(n), Anmelder und Nachrichtenersteller in den verschiedenen Möglichkeiten von Vertretungs- und Subunternehmer-Verhältnissen dar.

Zum Verständnis verschiedener Abhängigkeiten innerhalb der Nachricht wird im Folgenden die Systematik und der Inhalt der Codeliste dargestellt.
1•••    Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer ist nicht (zollrechtlicher) Ausführer
•1••    Ausführer lässt sich indirekt vertreten
••1•    Anmelder lässt sich direkt vertreten
•••1    Ausführer beauftragt Subunternehmer



Eine Gegenüberstellung der Codierungen 2.4 zu den neuen Codierungen 3.0 finden Sie hier: 
Codierungen der Arten der Ausfuhranmeldung.



Die Angabe der Werte „••01“, „••10“ und „••11“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird.

Die Angabe der Werte „•••1“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte ••111••• oder •••••9•• angegeben wird.



Ausführer

(Zollrechtlicher) Ausführer.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte „•1••“ angegeben wird.

Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer

Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer als Vertragspartner des Empfängers in einem Drittland.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte „1•••“ angegeben wird.

Anmelder





Vertreter des Anmelders

Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte ••1• angegeben wird.

Subunternehmer

Subunternehmer des Ausführers.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte •••1 angegeben wird.

Beförderer

Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist.

Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn der Beförderer vom fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung abweicht.

Versender

Beteiligter, der die Waren versendet, gemäß dem Beförderungsvertrag durch die Partei, die den Transport veranlasst hat.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Sicherheit mit dem Wert 2 angegeben wird, der Versender von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist.

Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn mindestens eine Datengruppe WARENPOSITION/VERSENDER angegeben wird.

Empfänger

Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden.

Die Angaben der Empfänger auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus.

Art des Geschäfts

In diesem Datenfeld ist die Art des Geschäfts (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden) mit der Schlüsselnummer entsprechend anzugeben.

Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn mindestens ein Datenfeld WARENPOSITION/Art des Geschäfts angegeben wird.
Sofern vorgenanntes Kriterium nicht gegeben ist, gilt:

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird.

Lieferbedingung

Klauseln des Geschäftsvertrags mit Angaben zu den Lieferbedingungen.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird.

UN/LOCODE





Ort, Land





Text





Rechnungspreis, Währung

In Rechnung gestellter Betrag aller angegebenen Waren.

Bei kostenloser Lieferung ist ein Rechnungsbetrag in Höhe von 0 anzugeben.

Verkehrszweig Inland

Verkehrszweig des Beförderungsmittels innerhalb des Zollgebietes der Union.

Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••9••“ angegeben wird.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“, 20000000 oder „••••1•0•“ angegeben wird.

Der Wert 7 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird.

Verkehrszweig Grenze

Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“, 20000000 oder „••••1•0•“ angegeben wird.

Der Wert 7 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird.

Beförderungsmittel an der Grenze

Beförderungsmittel, mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird

Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze angegeben wird.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze mit keinem der Werte 2, 5 oder 7 angegeben wird.

Die erste Stelle der Identifikationsart muss mit dem Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze übereinstimmen, wenn dieses mit einem der Werte 1, 2, 3, 4 oder 8 angegeben wird.

Kennzeichen





Staatszugehörigkeit





Reiter Adressen

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Hinweise

Anmelder - Ansprechpartnerdaten







Vertreter des Anmelders - Ansprechpartnerdaten







Reiter Weitere Angaben

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Besondere Umstände

Auswahl des Kennzeichens besonderer Umstände, beispielsweise A20 für Post- und Expresssendungen.



Beförderungskosten (Zahlungsweise)

Auswahl des Codes für die Zahlungsweise der Beförderungskosten, beispielsweise H für elektronischen Zahlungsverkehr.

Die Datengruppen auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus.
Bei nur einer Zahlungsart für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe auf der Kopfebene erfolgen.

Referenznummer / UCR

Eindeutige Identifikation der Sendung, z.B. Unique Consignment Reference.

Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn mindestens ein Datenfeld WARENPOSITION/Referenznummer/UCR angegeben wird.

Registriernummer (extern)

Dem Ersteller der Anmeldung bekannte Registriernummer eines Systems am Ausgang, z.B. Luftfrachtbrief- oder Hafensystem-Nummer.



Datum des Ausgangs

Datum des körperlichen Ausgangs der Waren aus dem Zollgebiet der Union.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ angegeben wird.

  • Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen.

Maßgebliches Datum

Für die rückwirkende/nachträgliche Ausfuhranmeldung maßgebliches Datum.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ oder 20000000 angegeben wird.

  • Das Datum darf nicht in der Zukunft liegen.

Das Datum muss in dem Vormonat zu dem Datenfeld Zeitpunkt der Anmeldung liegen, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird.

Tats. Ausgangszollstelle

Dienststelle, die als tatsächliche Ausgangszollstelle für den referenzierten Ausfuhrvorgang zuständig war.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ angegeben wird.

Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXT oder EIN notiert sein.

Gestellungszollstelle

Dienststelle in einem anderen Mitgliedstaat, bei der die Waren an einem in der Bewilligung CCL-Ausfuhr zugelassenen Ort für Zollkontrollen zur Verfügung stehen.

Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird.

Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle EXP notiert sein.

Zusätzliche Information





Sonstige Verweise





Reiter Warenort/Bewilligungen

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Reiter Warenort/Bewilligungen

Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden.



Art der Ortsbestimmung



Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••1••“ oder „•••••9••“ angegeben wird, gilt:
•    Die Angabe des Werts V ist erforderlich.

Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird, gilt:
•    Die Angabe der Werte U und W ist unzulässig, wenn die Zuständigkeit der Ausfuhrzollstelle nicht durch andere Angaben sichergestellt wird.
•    Die Angabe des Werts V ist unzulässig.

Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••3••“ oder „•••••4••“ angegeben wird, gilt:
•    Die Angabe des Werts Y ist erforderlich.

Art des Warenortes



Die Angabe des Werts A ist erforderlich, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit dem Wert V angegeben wird.
Die Angabe des Werts B ist erforderlich, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit dem Wert Y angegeben wird.
Die Angabe des Werts D ist erforderlich, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit einem der Werte U, W oder Z angegeben wird.

Bewilligungsnummer

Nummer einer Bewilligung zu einem Vereinfachten Verfahren, das selbst nicht in Anspruch genommen, sondern nur zur Benennung eines dort hinterlegten Ladeortes verwendet wird.

Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit einem anderen Wert als Y angegeben wird.

Ansonsten gilt:
•  Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem anderen Wert als „••••1•••“ oder „•••••4••“ angegeben wird.

Kennung Warenort

Ort des Beladens und Verpackens innerhalb einer Bewilligung.

Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit dem Wert Y angegeben wird.

UN/LOCODE





Breitengrad, Längengrad









Adresse des Warenortes