GLOSSAR zu Ausfuhr AES
Felder Kopfdaten
Inhalt | Hinweise | |
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Bezugsnummer/ | Innerbetrieblich als Bezugsnummer vom Ersteller der Nachricht Anmeldung zur Ausfuhr vergebenes Ordnungskriterium. Die Bezugsnummer (LRN = local reference number) dient der vorläufigen Identifizierung eines Ausfuhrvorgangs zwischen Entgegennahme und Annahme und der mit dieser verbundenen Übermittlung einer Vorgangskennung (MRN = master reference number). Sie muss daher eindeutig sein in Kombination mit der Kennung des fachlichen Nachrichtenerstellers. | |
Anzahl Positionen | ||
Gesamt-Rohmasse | Rohmasse für alle Warenpositionen in Kilogramm. | |
Transport in Container | Kennzeichen für die Beförderung der Waren in Containern. | |
Art der Anmeldung | ||
Art der Ausfuhranmeldung | X••••••• Zeitpunkt der Abgabe der Anmeldung: 0=vorab, 1=rückwirkend/nachträglich, 2=gesammelt | Gegenüberstellung der alten und neuen Codierungen: https://cargosoft.atlassian.net/x/nYU6Bg |
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Ausfuhrzollstelle | Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für diese Anmeldung zuständig ist. | Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXP oder EXT notiert sein. |
Vorg. Ausgangszollstelle | Dienststelle, die zum Zeitpunkt der Überlassung als Ausgangszollstelle vorgesehen ist. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „0•••••••“ angegeben wird. Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXT oder EIN notiert sein. |
Gestellungsfrist Beginn | Anfang des geplanten Zeitraums für die Gestellung und/oder das Verpacken und Verladen. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird. Der Zeitpunkt des Anfangs darf nicht in der Vergangenheit liegen. Der Zeitpunkt des Anfangs muss vor dem Zeitpunkt des Endes der Ladetätigkeit liegen. |
Gestellungsfrist Ende | Ende des geplanten Zeitraums für das Verpacken und Verladen. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••2••“ angegeben wird. Der Zeitpunkt des Endes muss nach dem Zeitpunkt der Gestellung liegen. Der Zeitpunkt des Endes darf nicht mehr als 7 Tage in der Zukunft liegen. |
Ausfuhrzollstelle eAM | Dienststelle, die als Ausfuhrzollstelle für die ergänzende/ersetzende Ausfuhranmeldung zuständig ist. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••1•“ angegeben wird. Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle EXP notiert sein. |
Zeitpunkt der Anmeldung | ||
Ausfuhrland | Tatsächlicher Ausfuhrmitgliedstaat. | Die beiden Datenfelder auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus. Bei nur einem Ausfuhrland für den gesamten Ausfuhrvorgang muss die Angabe auf der Kopfebene erfolgen. |
Bestimmungsland | Land, für das die Waren letztendlich bestimmt sind. | |
Kennzeichen SumA-Sicherheit | Kennzeichen für die integrale Anmeldung der Daten für die Summarische Ausgangsmeldung. | Es ist nur der Wert 0 zulässig, wenn das Datenfeld Art der Anmeldung mit dem Wert CO angegeben wird. |
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Beteiligten-Konstellation | Die Beteiligten-Konstellation stellt die Beziehungen zwischen Ausführer(n), Anmelder und Nachrichtenersteller in den verschiedenen Möglichkeiten von Vertretungs- und Subunternehmer-Verhältnissen dar. Zum Verständnis verschiedener Abhängigkeiten innerhalb der Nachricht wird im Folgenden die Systematik und der Inhalt der Codeliste dargestellt. Eine Gegenüberstellung der Codierungen 2.4 zu den neuen Codierungen 3.0 finden Sie hier: | Die Angabe der Werte „••01“, „••10“ und „••11“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird. Die Angabe der Werte „•••1“ ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte ••111••• oder •••••9•• angegeben wird. |
Ausführer | (Zollrechtlicher) Ausführer. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte „•1••“ angegeben wird. |
Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer | Außenwirtschaftsrechtlicher Ausführer als Vertragspartner des Empfängers in einem Drittland. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte „1•••“ angegeben wird. |
Anmelder | ||
Vertreter des Anmelders | Direkter (zollrechtlicher) Vertreter des Anmelders. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte ••1• angegeben wird. |
Subunternehmer | Subunternehmer des Ausführers. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Beteiligten-Konstellation mit einem der Werte •••1 angegeben wird. |
Beförderer | Beförderer ist grundsätzlich die Person, die die Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verbringt oder für die Verbringung der Waren über die Grenze des Zollgebiets der Union verantwortlich ist. Ausnahmen hiervon gelten für den kombinierten Verkehr sowie im See- oder Luftverkehr im Rahmen einer Chartervereinbarung oder einer vertraglichen Vereinbarung. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn der Beförderer vom fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung abweicht. |
Versender | Beteiligter, der die Waren versendet, gemäß dem Beförderungsvertrag durch die Partei, die den Transport veranlasst hat. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Sicherheit mit dem Wert 2 angegeben wird, der Versender von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist. Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn mindestens eine Datengruppe WARENPOSITION/VERSENDER angegeben wird. |
Empfänger | Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden. | Die Angaben der Empfänger auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus. |
Art des Geschäfts | In diesem Datenfeld ist die Art des Geschäfts (Angabe, aus der bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden) mit der Schlüsselnummer entsprechend anzugeben. | Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn mindestens ein Datenfeld WARENPOSITION/Art des Geschäfts angegeben wird. Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. |
Lieferbedingung | Klauseln des Geschäftsvertrags mit Angaben zu den Lieferbedingungen. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. |
UN/LOCODE | ||
Ort, Land | ||
Text | ||
Rechnungspreis, Währung | In Rechnung gestellter Betrag aller angegebenen Waren. | Bei kostenloser Lieferung ist ein Rechnungsbetrag in Höhe von 0 anzugeben. |
Verkehrszweig Inland | Verkehrszweig des Beförderungsmittels innerhalb des Zollgebietes der Union. | Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••9••“ angegeben wird. Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“, 20000000 oder „••••1•0•“ angegeben wird. Der Wert 7 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird. |
Verkehrszweig Grenze | Verkehrszweig des Beförderungsmittels, mit dem die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“, 20000000 oder „••••1•0•“ angegeben wird. Der Wert 7 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird. |
Beförderungsmittel an der Grenze | Beförderungsmittel, mit dem mutmaßlich die Außengrenze des Zollgebiets der Union überschritten wird | Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze angegeben wird. Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze mit keinem der Werte 2, 5 oder 7 angegeben wird. Die erste Stelle der Identifikationsart muss mit dem Datenfeld Verkehrszweig an der Grenze übereinstimmen, wenn dieses mit einem der Werte 1, 2, 3, 4 oder 8 angegeben wird. |
Kennzeichen | ||
Staatszugehörigkeit |
Reiter Adressen
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | Hinweise | |
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Anmelder - Ansprechpartnerdaten | |||
Vertreter des Anmelders - Ansprechpartnerdaten |
Reiter Weitere Angaben
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Besondere Umstände | Auswahl des Kennzeichens besonderer Umstände, beispielsweise A20 für Post- und Expresssendungen. | |
Beförderungskosten (Zahlungsweise) | Auswahl des Codes für die Zahlungsweise der Beförderungskosten, beispielsweise H für elektronischen Zahlungsverkehr. | Die Datengruppen auf Warenpositions- und hier auf Kopfebene schließen sich gegenseitig aus. |
Referenznummer / UCR | Eindeutige Identifikation der Sendung, z.B. Unique Consignment Reference. | Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn mindestens ein Datenfeld WARENPOSITION/Referenznummer/UCR angegeben wird. |
Registriernummer (extern) | Dem Ersteller der Anmeldung bekannte Registriernummer eines Systems am Ausgang, z.B. Luftfrachtbrief- oder Hafensystem-Nummer. | |
Datum des Ausgangs | Datum des körperlichen Ausgangs der Waren aus dem Zollgebiet der Union. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ angegeben wird.
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Maßgebliches Datum | Für die rückwirkende/nachträgliche Ausfuhranmeldung maßgebliches Datum. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ oder 20000000 angegeben wird.
Das Datum muss in dem Vormonat zu dem Datenfeld Zeitpunkt der Anmeldung liegen, wenn das Datenfeld Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert 20000000 angegeben wird. |
Tats. Ausgangszollstelle | Dienststelle, die als tatsächliche Ausgangszollstelle für den referenzierten Ausfuhrvorgang zuständig war. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „1•••••••“ angegeben wird. Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit einer der Rollen EXT oder EIN notiert sein. |
Gestellungszollstelle | Dienststelle in einem anderen Mitgliedstaat, bei der die Waren an einem in der Bewilligung CCL-Ausfuhr zugelassenen Ort für Zollkontrollen zur Verfügung stehen. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird. Die Dienststelle muss im Zollstellenverzeichnis der Europäischen Kommission mit der Rolle EXP notiert sein. |
Zusätzliche Information | ||
Sonstige Verweise |
Reiter Warenort/Bewilligungen
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Reiter Warenort/Bewilligungen | Ort, an dem die Waren verladen und ggf. Verschlüsse angebracht werden. | |
Art der Ortsbestimmung | Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••1••“ oder „•••••9••“ angegeben wird, gilt: | |
Art des Warenortes | Die Angabe des Werts A ist erforderlich, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit dem Wert V angegeben wird. | |
Bewilligungsnummer | Nummer einer Bewilligung zu einem Vereinfachten Verfahren, das selbst nicht in Anspruch genommen, sondern nur zur Benennung eines dort hinterlegten Ladeortes verwendet wird. | Die Angabe des Datenfelds ist unzulässig, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit einem anderen Wert als Y angegeben wird. Ansonsten gilt: |
Kennung Warenort | Ort des Beladens und Verpackens innerhalb einer Bewilligung. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld Art der Ortsbestimmung mit dem Wert Y angegeben wird. |
UN/LOCODE | ||
Breitengrad, Längengrad | ||
Adresse des Warenortes | ||
Bewilligungen | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn die Angabe in dem Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung die Nutzung einer Bewilligung erfordert, |
Reiter Transportangaben
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Beförderer | ||
Versender | ||
Empfänger | ||
Lieferketten-Beteiligte | Wirtschaftsbeteiligter. | |
Beförderungsmittel beim Abgang | Die Angabe der Datengruppe ist unzulässig, wenn das Datenfeld Inländischer Verkehrszweig nicht angegeben wird. Die erste Stelle der Identifikationsart muss mit dem Datenfeld Inländischer Verkehrszweig übereinstimmen, wenn dieses mit einem der Werte 1, 2, 3, 4 oder 8 angegeben wird. | |
Beförderungsroute | Kennungen der Länder, die die Waren zwischen den ursprünglichen Ausfuhrländern und den Bestimmungsländern durchqueren (möglichst in chronologischer Reihenfolge einschließlich Ausfuhr- und Bestimmungsländern). Insbesondere sollten die Länder angegeben werden, in denen Umladungen erfolgen. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Sicherheit mit dem Wert 2 angegeben wird. |
Reiter Transportausrüstung
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Reiter Transportausrüstung | Zuordnung von Containern und/oder Verschlüssen zu Warenpositionen. | |
Container | ||
Verschlüsse | ||
Warenpositionsverweis |
Reiter Unterlagen/Papiere
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | Hinweise | |
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Vorpapiere | |||
Unterlagen | |||
Transportdokumente |
Reiter Positionen
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | Hinweise | |
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Ware -Artikel | |||
Ware -Positionsverweis | |||
Ware -Warennummer | |||
Ware -CUS-Nr. | |||
Ware - Warenbezeichnung | |||
Ware -Rohmasse | Die Rohmasse darf nur mit dem Wert 0 angegeben werden, wenn das Datenfeld //SENDUNG/Verkehrszweig an der Grenze mit dem Wert 7 oder mindestens ein anderes Datenfeld Rohmasse mit einem Wert ungleich 0 angegeben wird. | ||
Ware -Eigenmasse | Der Wert 0 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld //SENDUNG/Verkehrszweig an der Grenze mit dem Wert 7 angegeben wird. | ||
Ware -Beantragtes Verfahren | Das Datenfeld muss in allen Datengruppen //WARENPOSITION/VERFAHREN mit dem selben Wert angegeben werden, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte "•••••4••“ angegeben wird. Die Angabe des Werts 10 ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert CO angegeben wird. | ||
Ware -Vorhergehendes Verfahren | Die Angabe des Werts 46 ist nur zulässig, | Die Verfahrenscodes 46/48 sind nicht deckungsgleich mit einem gesetzten Kennzeichen im Datenfeld //PASSIVE VEREDELUNG/Standardaustausch/Ersatzwarenverkehr. Im Fall eines Standardaustausches/Ersatzwarenverkehrs ohne vorzeitige Einfuhr muss der Verfahrenscode 00 genutzt werden. | |
Ware -Zusätzliches Verfahren | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn die Codeliste zu den in den Datenfeldern Beantragtes Verfahren und Vorhergehendes Verfahren angegebenen Werten eine Ergänzung verlangt. Die Angabe des Werts F75 ist nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Anmeldung mit dem Wert CO angegeben wird. | ||
Ware -Statistische Menge | |||
Ware -Statistischer Wert in EUR | Anzugeben ist der Betrag des sich nach den geltenden Unionsregeln bzw. innerstaatlichen Regeln ergebenden Statistischen Wertes (Grenzübergangswert, d.h. grundsätzlich einschließlich der Transportkosten bis zur Grenze) in Euro. | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. | |
Ware -Art des Geschäfts | Die beiden Datenfelder auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. | ||
Ware -Ausfuhrland | Der angegebene Wert darf nicht über alle Datengruppen WARENPOSITION identisch verwendet werden. Die beiden Datenfelder auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. | ||
Ware -Ursprungsland | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••••••0•“ angegeben wird. | ||
Ware -Ursprungsbundesland | Kennzeichen der Versendungs-/Herstellungsregion bzw. des deutschen Ursprungsbundeslandes der Waren. Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem anderen Wert als „•••••4••“ angegeben wird. | ||
Ware -Referenznummer / UCR | Sofern dieses Datenfeld in allen Datengruppen WARENPOSITION angegeben wird, darf der angegebene Wert nicht übergreifend identisch verwendet werden. Die Datenfelder auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. | ||
Ware -Registriernummer (extern) | |||
Packstücke -Zeichen | Im Falle eines Beipacks ist im Datenfeld //PACKSTÜCK-VERWEIS/Positionsnummer ein Verweis auf die Warenposition des Hauptpacks, im Datenfeld Anzahl der Packstücke der Wert 0 und im Datenfeld Versandzeichen der selbe Wert wie beim Hauptpack einzutragen. Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. | ||
Packstücke -Anzahl | Die Anzahl darf mit dem Wert 0 nur angegeben werden, wenn | ||
Packstücke -Verpackungsart | |||
Packstücke -Pos. Hauptpack | Lose/unverpackte Waren können weder Beipack sein noch kann ihnen beigepackt werden. | ||
Gefahrgut | |||
Zusatzcodes | |||
Weitere Angaben - Beförderungskosten (Zahlungsweise) | Sofern diese Datengruppe in allen Datengruppen WARENPOSITION angegeben wird, darf der in dem enthaltenen Datenfeld angegebene Wert nicht übergreifend identisch verwendet werden. Die Datenfelder auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. | ||
Weitere Angaben - Versender | Beteiligter, der die Waren versendet, gemäß dem Beförderungsvertrag durch die Partei, die den Transport veranlasst hat. | Sofern diese Datengruppe in allen Datengruppen WARENPOSITION angegeben wird, darf die Gesamtheit der in den Datenfeldern und Untergruppen angegebenen Werte nicht übergreifend identisch sein. Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Sicherheit mit dem Wert 2 angegeben wird, der Versender von allen anderen Beteiligten abweicht und dem fachlichen Ersteller der Ausfuhranmeldung bekannt ist. | |
Weitere Angaben - Empfänger | Letzter dem Ersteller der Anmeldung bekannter Empfänger im Bestimmungsland, dem die Waren ausgeliefert werden. | Sofern diese Datengruppe in allen Datengruppen WARENPOSITION angegeben wird, darf die Gesamtheit der in den Datenfeldern und Untergruppen angegebenen Werte nicht übergreifend identisch sein. Die Angaben der Empfänger auf Kopf- und hier auf Warenpositionsebene schließen sich gegenseitig aus. | |
Weitere Angaben - | Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••11••••“ angegeben wird, gilt: • Die Angabe des Werts 1 ist nur zulässig, wenn in der durch das zugehörige Datenfeld BEWILLIGUNG/Referenznummer in Anspruch genommenen Bewilligung ein Standardaustausch oder ein Ersatzwarenverkehr bewilligt wurde. Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••12••••“ angegeben wird, gilt: | ||
Weitere Angaben - | Die Angabe des Datenfelds ist erforderlich, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••12••••“ angegeben wird. Wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••12••••“ angegeben wird, ist die Angabe eines Datums in der Vergangenheit erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld //VERFAHREN/Vorhergehendes Verfahren mit dem Wert 48 angegeben wird. | ||
Weitere Angaben - | Wirtschaftsbeteiligter. | ||
Weitere Angaben - | Die Angabe einer Datengruppe mit dem Wert C019 in dem Datenfeld Art ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit dem Wert „••12••••“ und das Datenfeld //VERFAHREN/Vorhergehendes Verfahren mit dem Wert 48 angegeben wird. | ||
Zusätzliche Angaben- | Die Angabe einer Datengruppe mit einem der Werte 00700 oder 00800 in dem Datenfeld Code ist nur zulässig, wenn
Die Angabe einer Datengruppe mit dem Wert 00900 in dem Datenfeld Code ist nur zulässig, wenn
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Zusätzliche Angaben - | Die Angabe einer Datengruppe mit dem Wert Y015 in dem Datenfeld Art ist erforderlich, wenn eine Datengruppe UNTERLAGE mit dem Wert C034 in dem Datenfeld Art angegeben wird. | ||
Vorpapiere | Rückwirkende Anmeldungen: Nachträgliche Anmeldungen: | ||
Unterlagen | Ausfuhrgenehmigungen:
• Die Angabe von Datengruppen mit einem der Werte aus Codeliste I0952 oder aus Codeliste I0953 ohne X071+A13 in den Datenfeldern Art und Qualifikator ist unzulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „•••••4••“ angegeben wird.
Die Angabe einer Datengruppe mit dem Wert C034 in dem Datenfeld Art ist erforderlich, wenn eine Datengruppe SONSTIGER VERWEIS mit dem Wert Y015 in dem Datenfeld Art angegeben wird. | ||
Verfahrensübergang ZL | Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld //VERFAHREN/Vorhergehendes Verfahren mit dem Wert 71 angegeben wird. | ||
Verfahrensübergang AV | Die Angabe der Datengruppe ist nur zulässig, wenn das Datenfeld //VERFAHREN/Vorhergehendes Verfahren mit dem Wert 51 angegeben wird. |
Reiter Passive Veredelung
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Reiter Passive Veredelung | Informationen zur Überführung in die zollrechtliche Passive Veredelung. | Die Angabe der Datengruppe ist erforderlich und nur zulässig, wenn das Datenfeld KOPF/Art der Ausfuhranmeldung mit einem der Werte „••1•••••“ angegeben wird. |
Wiedereinfuhr Land | ||
Nämlichkeitsmittel | ||
Erzeugnis |
Reiter Storno
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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Reiter Nachforschung
Inhalt | Technische Prüfung gem. EDI IHB ATLAS (Release 9.1) | |
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