Reiter Kopfdaten in Freier Verkehr
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Prüfung von ausländischen USt.-Id.-Nummern im Zollverfahren 42 und 63
Zoll-/EUSt-Beträge ... ATLAS Steuerbescheid ... Ausgangsbeleg hinzufügen
Feld | Inhalt |
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Abfertigung | Die Abfertigungszollstelle ist im 4-stelligen Format zu erfassen. Beispiel: 4851 für Zollamt Hamburg-Waltershof. |
Art der Anmeldung | Das Feld Art der Anmeldung füllt sich mit einem der Codes aus einer Dropdown-Box.
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Vorsteuerabzug | Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist mit J vorbelegt und muss bei Privatkunden geändert werden. |
Verfahren | Verfahrenscode 1 für das anzuwendende Zollverfahren. Durch den Eintrag in den Kopfdaten, wird das Verfahren auf Positionsebene vorbelegt. Das Verfahren kann über die Stammdaten ZOLL → FIRMENSTAMM → FREIER VERKEHR → Reiter Vorbelegung → pro Modus vorbelegt werden. |
Fiskalvertretung | |
Finanzamt | Pflichtangaben im Verfahren 42/63. Die Daten können über die Adressstammdaten der Empfänger- / Anmelderadresse vorbelegt werden. |
Versender | Die Felder Versender, Anmelder, Empfänger und Vertreter werden gemäß der Einstellung in den Stammdaten aus dem Auftrag heraus vorbelegt und können hier noch modifiziert werden. |
Anmelder ist Empfänger | Die Vorbelegung des Feldes Anmelder ist Empfänger wird über die Adressen im ATLAS-Stamm wie folgt gesteuert:
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EORI / Niederlassung | Die EORI Nummer des Empfängers wird automatisch gezogen, wenn in der Empfängeradresse auf dem Reiter Zoll das Feld EORI-Nummer gefüllt ist. Zu jeder Adresse ist das Feld EORI-Nummer und Niederlassung vorhanden. |
Angaben des Vertreters/ | Die Adresse des Vertreters zieht sich aus den Atlasstammdaten und muss geändert werden, wenn z. B. die Abfertigung im Auftrag eines anderen Spediteurs über dessen Aufschubkonten erfolgen soll. In diesem Moment tritt man nur noch als DÜD – Datenübermittlungsdienstleister auf. |
Bewilligungsnummer (Endverwender) | Bewilligungsnummern können mit 35 Zeichen erfasst werden. In den Kopfdaten des Antrags kann die Bewilligungsnummer (Endverwender) erfasst werden. Hierfür gilt folgende Plausibilitätsprüfung: Eine Angabe ist nur zulässig und erforderlich, wenn bei mindestens einer Position der Zollanmeldung eine Maßnahme der Endverwendung aus dem EZT (Begünstigung mit Code 115/140/223/240/315 oder 340) anzuwenden ist und zu mindestens einer solchen Position das Feld Art der Unterlage (Position) nicht den Wert [9DEI] enthält. |
Steuerliche Verweise | Bei Zollanmeldungen mit den Verfahrenscodes 42 und 63 sind Angaben zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und zum Erwerber im anderen Mitgliedstaat erforderlich. Für die im Zusammenhang mit der USt-IdNr. notwendige Angabe des betroffenen Steuerbeteiligten, wurden folgende Codes geschaffen (Codeliste A1325 Funktionscode): FR1: Einführer FR2: Erwerber FR3: Fiskalvertreter Dabei ist zu beachten, dass nur die Kombinationen FR1+FR2 sowie FR2+FR3 auftreten können. |