Stammdatenanpassungen aufgrund des Brexit
Stammdatenpfad | Erforderliche Anpassung |
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Menü AUFTRÄGE → LÄNDER: | Entfernen Sie die Einträge in den Feldern Zollstatus und die EG Umsatzsteuer für das Land GB. |
Passen Sie die Vorbelegung der Steuerschlüssel für das Land GB an. | |
Menü ADRESSEN → ADRESSEN: | Prüfen Sie hinterlegte Steuerschlüssel in Ihren Adressen mit Land GB. Steuerschlüssel können auf dem Reiter FIBU oder MANDANT hinterlegt werden. |
Menü LUFTFRACHT → AIRPORTS: | Entfernen Sie aus den britischen Airports das Häkchen MwSt pfl., wenn Sie in der EU ansässig sind. |
Der Anmeldefall „EUB“ ist ausschließlich für Verladungen/Verschiffungen von Unionswaren, zum Weitertransport von Hamburg in andere EU Häfen auszuwählen. Das ZAPP System hat eine neue Validierung implementiert. Ab Mitte Dezember wird geprüft, ob der Anmeldefall EUB für ein Verschiffungsdatum im Jahr 2021 nach Großbritannien verwendet wird. Damit der Fehlertext im TMS angezeigt wird, können Sie den Code in den Stammdaten hinterlegen. | |
Neuer Ländercode für das Vereinigte Königreich (Nordirland). Damit der Code im TMS in den Zolldaten (Warenbeschreibung) erfasst werden kann fügen Sie diesen bitte in den Stammdaten hinzu. Fügen Sie einen neuen Eintrag hinzu mit Mandant=000 | Art=ZLC | Code=XI | Name=Vereinigtes Königreich (Nordirland). | |
Menü SEEFRACHT → BHT → ZOLLLÄNDER | Fügen Sie den Ländercode XI hinzu. |
Ergänzungen ATLAS
Bitte beachten Sie auch folgende Ergänzungen zur ATLAS-Anbindung:
Im Fall eines ungeregelten Brexit des Vereinigten Königreichs (GB) gelten für den Warenverkehr zwischen GB und der EU ab dem 01.01.2021 die allgemeinen zollrechtlichen Bestimmungen für Drittländer.
Warenverkehr mit Nordirland:
Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird.
Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet GBRs gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.
Der Ländercode (für elektronische Zollanmeldungen) ist für Nordirland XI. Das Vereinigte Königreich (ohne Nordirland) behält weiterhin GB.
Sofern Sie als Kunde den EZT-Importer nutzen, werden die Daten für Unterlagen und ATLAS Codierungen tagesaktuell sein.
Die Codelisten werden automatisch aktualisiert. → Bitte beachten Sie, das die Freischaltung seitens ATLAS erst am 01.01.2021 erfolgt!
ATLAS-Einfuhr: | Der Zollrechtstatus wird anhand des Ländercodes vorbelegt (ist aber änderbar). Verwenden Sie als CargoSoft-Kunde nicht den EZT-Importer, so müssen die Ländercodes manuell aus der Codeliste unter Stammdaten ZOLL → ATLAS Codes entfernt bzw. hinzugefügt werden.
Erfassen Sie den Code XI mit Art = A1314. Erfassen Sie den Code XI mit Art = I0300. Ggf. müssen die Ländercodes in weiteren Codelisten angepasst werden. Die gültigen ATLAS-Codelisten können Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Codelisten/codelisten_node.html einsehen. Die für die Einfuhranmeldung erforderlichen Prozentangaben für die Abflughäfen in GB, müssen Sie manuell in den Stammdaten → ZOLL → LUFTFRACHT-PROZENTE hinterlegen. Die möglichen Flughäfen und Prozentangaben können von der Zoll.de Webseite entnommen werden: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Codelisten/codelisten_node.html
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ATLAS-Ausfuhr/NCTS: | Mit Wirksamkeit des Brexit wird das Vereinigte Königreich Großbritannien (GB) am 01.01.2021 dem Versandübereinkommen beitreten. Damit der Ländercode GB bei Art der Anmeldung EU als Bestimmungsland in CargoSoft erfasst werden kann, muss das Land GB in den ATLAS-Codes in der Code-Liste mit Art = C0063 erfasst sein. Das im Austrittsabkommens festgeschriebene Nordirland-Protokoll legt fest, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dies bedeutet, dass Nordirland zwar zum Zollgebiet GBRs gehört, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.
erfasst werden. Ggf. müssen die Ländercodes in weiteren Codelisten angepasst werden. Die gültigen ATLAS-Codelisten können Sie unter https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Codelisten/codelisten_node.html einsehen. |
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Weitere nützliche Informationen rund um den Brexit finden Sie auch auf der DAKOSY Homepage https://www.dakosy.de/loesungen/customs/brexit.