Container verfügen - Auftragsart 125

Auf jeder Positionsnummer und pro Referenz darf nur EIN Container mit EINEM Auftrag an die BHT übermittelt werden.


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Bei Containerverladungen besteht die Verfügung nur aus einem Auftrag.

Das Anliefern und Absetzen auf Schiff ist in einer Auftragsart zusammengefasst.
Deshalb ist bei diesen Container-Auftragsarten auch keine Bestandswirkung zu erkennen.

Container werden neutral, d.h. bestandsneutral angeliefert und verladen.

Containerstatus

Wird die BHT-Auftragsart 125 mit Richtung Export gewählt, wird in der Warenbeschreibung der Containerstatus [V] vorbelegt.